Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/56: Revision von Verordnungen im Tierschutzbereich · 26 Seiten
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5. Tierschutzausbildungsverordnung (TSchAV)
Die Anpassungen der TSchAV werden mehrheitlich begrüsst. Die meisten Kantone stimmen den Änderungen zu und begrüssen besonders die Möglichkeit von Onlinekursen und Rekursmöglichkeiten bei Prüfungen. Der Kanton TI wünscht das Angebot von Kursen auch in italienischer Sprache.
Von landwirtschaftlicher Seite werden die Anpassungen zur Klauenpflegeausbildung als zu lang und potentiell fachkräftemangelverschärfend abgelehnt.
Die Pferdebranche begrüsst die Aufnahme von Equiden in die Vorgaben zum gewerblichen Tiertransport und regt eine Verkürzung der Ausbildung und eine Möglichkeit der Verteilung auf mehrere Tage an, da nur wenige Unternehmen betroffen sind.
Die TIR fordert eine Neukonzeption der TSchAV in Sachen Ausbildung, auch und besonders in Bezug auf das amtliche Fleischkontrollpersonal in tierschutzrelevanten Punkten.
6. Verordnung des BLV über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
Die Anpassungsvorschlag in Art. 34a (minimale lichte Höhen in Volieren und Anpassung der
Mindestmasse für Küken in Aufzuchtvolieren) führte zu verschiedenen Rückmeldungen:
Art. 34a Abs.1
Die meisten Kantone sind gegen eine Toleranz von 5 cm bei der minimalen lichten Höhe innerhalb von Volieren im Prüf- und Bewilligungsverfahren und sprechen sich für eine einheitliche Norm in allen Haltungsformen aus. Die meisten möchten die Limitierung von mindestens 50 cm im Prüf- und
Bewilligungsverfahren beibehalten.
Der Kanton AG begrüsst die Toleranz von 5 cm. Der Kanton JU spricht sich für eine einheitliche,
minimale lichte Höhe von 45 cm für alle Haltungssysteme aus.
Das FiBL ist mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden und regt an, Satz 1 von Absatz 2 zu Absatz 1 zu gruppieren. Die Mehrheit der stellungnehmenden Tierschutzorganisationen begrüsst den Änderungsvorschlag. Weitere Tierschutzorganisationen lehnen eine Unterschreitung der
Mindestanforderung von 50 cm lichter Höhe ab.
Art. 34a Abs. 2
Der Kanton ZH und Tierschutzorganisationen befürworten den Änderungsvorschlag.
Die Geflügelbranche lehnt den Vorschlag ab. f&f SA/AG und Prodavi SA führen zudem an, dass
andere, bereits in den Aufzuchtvolieren vorhandene Einrichtungen als erhöhte Sitzgelegenheiten genutzt werden können.