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Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 12 Seiten

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Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang (Ziff. II)

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Militärgesetz vom 3. Februar 19955

Art. 49 Abs. 2

2 Rekrutierte, welche die Rekrutenschule am Ende des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, nicht absolviert haben, werden aus der Militärdienstpflicht entlassen und der Schutzdienstpflicht unterstellt.

2. Bundesgesetz vom 3. Oktober 20086 über die militärischen Informationssysteme

Art. 13 Bst. n

Das PISA dient zur Erfüllung folgender Aufgaben:

n. Nachführen der Diensttage, die zivildienstpflichtige Personen in einer Zivilschutzorganisation mit einem Unterbestand leisten;

Art. 14 Abs. 2 Bst. c

2 Das PISA enthält folgende Daten der zivildienstpflichtigen Personen:

c. bei einer Einteilung in eine Zivilschutzorganisation:

1. Daten über die Zuteilung der Grundfunktion, die Funktion und den Grad;

2. Daten über die Zuweisung und Einteilung;

3. Daten über Dienstvormerke und Dienstleistungen.

Art. 72 Verantwortliches Organ

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) betreibt ein Informations- und Einsatz-System Koordinierter Sanitätsdienst (IES-KSD).

Art. 73 Einleitungssatz

Das IES-KSD dient dem BABS sowie den zivilen und militärischen Stellen, die mit der Planung, Vorbereitung und Durchführung von sanitätsdienstlichen Massnahmen

5 SR 510.10

6 SR 510.91