Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 17 Seiten

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Die FDP unterstützt die Bestimmung ausdrücklich.

Artikel 41 Absatz 3 ZDG

GR, VD, FDP begrüssen die Möglichkeit, dass ZSO als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. TG weist darauf hin, dass die Abläufe einfach gehalten werden müssen. SG möchte die Bestimmung mit den kantonalen Führungsorganen und den für den Bevölkerungsschutz zuständigen Stellen der Kantone ergänzen.

Artikel 44 Absatz 2 ZDG

BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG beantragen die Streichung. Solch aufwendige Inspektionen seien nicht nötig. NW lehnt Inspektionen durch das ZIVI ab. BE beantragt eine zwingende, nicht nur eine kann-Formulierung.

Artikel 46 Absatz 1bisZDG

BL, FR, JU, GL, GR, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG beantragen, die Bestimmung mit den Führungsorganen der Kantone und von Zivilschutzorganisationen zu ergänzen. BE beantragt generell die Ausweitung auf Institutionen der Kantone. SPS möchte das geltende Recht beibehalten.

Artikel 65 Absatz 2 ZDG

BE, BL, FR, GL, JU, SO, TI, TG, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG beantragen, in den Erläuterungen seien die Konsequenzen aufzuzeigen, wenn eine zivildienstpflichtige Person einem Aufgebot für einen Ereigniseinsatz nicht nachkommt. NW verlangt, es müsse auch das Aufgebotsfeld von Artikel 46 BZG abgedeckt sein.

AS CH, Gruppe Giardino, GGstOf, SOG beantragen die Ausweitung der Bestimmung auf Grossereignisse und den bewaffneten Konflikt.

JEVP und SPS möchten das geltende Recht beibehalten. LCH und kibesuisse sind grundsätzlich gegen den Einsatz von zivildienstpflichtigen Personen in ZSO und verlangen eine entsprechende Neuformulierung der Bestimmung. InfoDroit.ch.ch hält fest, die zuständigen Behörden und der Rechtsweg seien unklar.

Artikel 80 ZDG

AS CH, Gruppe Giardino, GGstOf, SOG haben Bedenken betreffend die Nutzung zweier verschiedener Systeme für die zivildienstpflichtigen Personen in ZSO. Es sei zu prüfen, ob nicht PISA das Mastersystem für alle Einsätze sein sollte. VD weist darauf hin, dass der Zugang zu PISA gewährleistet sein müsse.

JEVP, LCH, kibesuisse beantragen die Streichung der Abschnitte betreffend zivildienstpflichtige Personen in ZSO. SPS möchte das geltende Recht beibehalten.

Artikel 80b ZDG

JEVP, LCH, kibesuisse möchten das geltende Recht beibehalten.

3.4 Anträge und Bemerkungen zum Erläuternden Bericht

Bereich Sirenen

BE, BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, VS, UR, ZG, RK MZF, VMG in den Kapiteln «Übersicht», «Ausgangslage», «Inhalt der Vorlage» und «Die beantragte Neuregelung» seien Ausführungen zu den Sirenen zu ergänzen. Es müsse noch besser auf die Delegationsmöglichkeit an die Kantone hingewiesen werden. Es sei ausserdem zu erwähnen, dass die Kantone bereits bei der letzten Revision gegen die Übertragung der Aufgaben an den Bund gewesen seien.