Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 17 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Bestände im Zivilschutz sind seit Jahren rückläufig. Während in der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+1 und der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG)2 per 1. Januar 2021 ein Soll-Bestand von 72 000 Zivilschutzangehörigen festgelegt wurde, betrug der Ist-Bestand per 1. Januar 2023 nur noch 67 300 Zivilschutzangehörige, wovon rund 8400 im Personalpool eingeteilt waren. Geht man von einer gleichbleibenden Anzahl von jährlich rund 4000 Neurekrutierten aus, so wird der Zivilschutzbestand bis ins Jahr 2030 auf rund 55 000 Zivilschutzangehörige sinken. Dieser Rückgang ist in erster Linie durch die Reduktion der Dienstpflichtdauer auf 14 Jahre und die Einführung der differenzierten Tauglichkeit bei der Armee begründet. Zahlreiche Stellungspflichtige, die vorher militärdienstuntauglich, aber schutzdiensttauglich gewesen wären, sind neu militärdiensttauglich und können damit nicht mehr für den Zivilschutz rekrutiert werden. Schreitet der Rückgang des Soll-Bestandes weiter voran, so wird dies zwingend zu einem Leistungsabbau beim Zivilschutz führen. Dieser wird seine Aufgaben nicht mehr im erforderlichen Umfang erbringen können. Die Durchhaltefähigkeit, insbesondere bei länger dauernden Einsätzen wie jenem im Zusammenhang mit dem Bundesratsaufgebot zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, könnte nicht mehr gewährleistet werden.

Im Gegensatz zum Zivilschutz kennt der Zivildienst keinen Soll-Bestand. Seit seiner Einführung im Jahr 1996 sind die Zulassungen zunächst moderat gewachsen. Seit der Einführung des Tatbeweises anstelle des Verfahrens mit einer Gesuchsprüfung und Anhörung durch eine Zulassungskommission («Gewissensprüfung») per 1. April 2009 nahm die Anzahl Zulassungen zunächst markant zu. Sie hat sich in den letzten Jahren bei jährlich rund 6000 Personen eingependelt. Ende 2022 waren 56 521 Personen zivildienstpflichtig, davon hatten 53% (30 185) alle Diensttage geleistet.

Der Bundesrat hiess deshalb am 30. Juni 2021 den Bericht «Alimentierung von Armee und Zivilschutz; Teil 1: Analyse und kurz- und mittelfristige Massnahmen» gut und beauftragte das VBS und das WBF, eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung der Zivilschutzbestände auszuarbeiten. Vorgesehen sind die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und ehemalige Armeeangehörige. Ausserdem sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht im Zivilschutz zu leisten. Schliesslich sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass zivildienstpflichtige Personen bei Katastrophen- und Notlagen vermehrt auch eigenständige, komplementäre Einsätze bei anderen Einsatzbetrieben leisten können. Die Revision soll ausserdem genutzt werden, um für den Koordinierten Sanitätsdienst, den Koordinierten Verkehr und die Koordination der Notfalltreffpunkte aktuelle rechtliche Grundlagen zu schaffen.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 das VBS beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur vorliegenden Teilrevision des BZG, des Militärgesetzes (MG)3 und des Zivildienstgesetzes (ZDG)4 durchzuführen und die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren interessierten Kreise zur Stellungnahme einzuladen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 26. Januar bis zum 2. Mai 2023. 137 Adressaten

1BBl 2012 5503

2 SR 520.1

3 SR 510.10

4 SR 824.0