Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 17 Seiten
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keit, zivildienstpflichtige Personen zur Dienstleistung in einer ZSO verpflichten zu können. Sie kritisieren aber die prospektive Definition der ZSO mit Unterbestand und jährlicher Betrachtung als nicht praxistauglich. Der Kanton und nicht die einzelne ZSO müsse die Bezugsgrösse sein. Zudem müsse eine Mehrjahreslösung gefunden werden.
AS CH, Gruppe Giardino, GGstOf, SOG verlangen eine muss- anstelle der kann-Formulierung.
VD, Grüne, JEVP, SPS, SGB, CIVIVA, Antenna, SAJV, Artiset, LCH, FGC, FFF, GSoA, Mennoniten, Friedensrat, Grünwerk, Werkheim, kibesuisse sind gegen eine Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen in ZSO. Sie beanstanden ausserdem den Ausgleich auf Ebene der ZSO und hält fest, es sei unklar, wer den Soll-Bestand definiere und wie verhindert werden könne, dass einzelne ZSO einen zu hohen Soll-Bestand ausweisen. Unklar sei auch, was mit zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz geschehe, wenn wieder mehr Schutzdienstpflichtige eingeteilt würden.
EKKJ möchte die Verpflichtung auf zivildienstpflichtige Personen, die sich freiwillig melden, beschränken.
BE, FR, GL, JU, LU, OW, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG halten fest, es sei zu präzisieren, wie lange die zivildienstpflichtigen Personen in ZSO Dienst leisten müssten. FDP begrüsst die Priorisierung, BE und Stadt Bern lehnen sie ab. Grüne, JEVP, CIVIVA, Antenna, FGC, FFF, Mennoniten, Friedensrat, Grünwerk, Werkheim verlangen die vollständige Aufhebung des Wohnsitzprinzips.
LU, SG, ZH lehnen Kompetenz des BABS, Schutzdienstpflichtige von Nachbarkantonen umzuteilen, ab. CIVIVA begrüsst die Bestimmung, sie solle aber auf alle Kantone ausgedehnt werden.
BE, BL, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, FDP, RK MZF, VMG, Stadt Bern halten fest, für zivildienstpflichtige Personen in einer ZSO müssten dieselben Rechte und Pflichte wie für die Schutzdienstpflichtigen gelten. JEVP beantragt die Streichung von Absatz 5.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, RK MZF, SZSV, SSV, VMG begrüssen die Präzisierung auf Verordnungsstufe. Diese sei in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu erarbeiten.
Artikel 41 BZG
SPS begrüsst die Bestimmung. Sie fordert, die Schutzdienstpflicht solle mit Blick auf die Ersatzabgabepflicht mit 80 Diensttagen als erfüllt gelten; freiwillig Dienst leistende Frauen sowie Frauen und Männer ohne Schweizer Pass sollten auf keinen Umständen ersatzdienstpflichtig werden.
Artikel 46a BZG
BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, RK MZF, VMG verlangen, das Aufgebot von zivildienstpflichtigen Personen in ZSO müsse im PISA erfasst und von den ZSO direkt zugestellt werden können.
SPS, Grüne, CIVIVA, Antenna, LCH, FGC, FFF, GSoA, kibesuisse, Mennoniten, Friedensrat, Grünwerk, Werkheim lehnen die Bestimmung ab, da sie die Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen in ZSO grundsätzlich ablehnen. JEVP verweist auf die verschlechterte Planungssicherheit für zivildienstpflichtige Personen und Einsatzbetriebe.
Artikel 49 BZG
BE, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SO, VS, ZG, ZH, TI, VMG beantragen, es sei zu klären, wann die zivildienstpflichtigen Personen in einer ZSO mit der Grundausbildung beginnen müssten. Die SPS lehnt die Bestimmung ab.
Artikel 54 Absatz 5 BZG