Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 17 Seiten

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Übersicht

NW hält fest, die aufgeführten Ist- und Sollbestände ergäben ein verzerrtes Bild der Alimentierungsprobleme des Zivilschutzes. Wie bei der Armee müsse auch der Effektivbestand ausgewiesen werden.

Kapitel 1.1 Handlungsbedarf und Ziele

BE, BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, UR, VS, RK MZF, VMG beantragen, der erste Absatz des Unterabschnitts «Dienstpflichtsystem» sei mit dem Hinweis zu ergänzen, dass nur mit einer Anpassung der Verfassung etwas an der Militärdienstpflicht für Männer und der freiwilligen Dienstleistung von Frauen und Auslandschweizern verändert werden kann. Im zweiten Unterabschnitt seien die kommunalen Leistungsaufträge zu ergänzen.

Kapitel Ausgangslage

BE, BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG beantragen, es sei darauf hinzuweisen, dass der Zivildienst ein Ersatzdienst ist, der keinen Sollbestand kennen darf, da mögliche Zuweisungen bzw. Übertritte zum Zivildienst weder planbar sind, noch einer Zielgrösse geschuldet.

Betreffend Unterabschnitt «Auswirkungen» weisen BL, FR, GL, JU, SO, TG, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG darauf hin, dass gerade der Krieg in der Ukraine nicht zu den zitierten grössten Katastrophen- und Notlagerisiken (Strommangellage, Stromausfälle, Pandemien, Erdbeben sowie klimatische Extremereignisse) gehöre, was zeige, dass stets auch andere Ereignisse aus der Risiko-Matrix des BABS eintreffen könnten, auch wenn deren Eintrittswahrscheinlichkeit als gering beurteilt werde. Auch hier seien die kommunalen Leistungsaufträge zu ergänzen.

NW hält fest, dass die Bedeutung des Zivilschutzes zu wenig hervorgehe.

Betreffend Unterabschnitt «Zivildienst» möchten BE, BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG ergänzen, dass der Zivildienst, im Gegensatz zum Zivilschutz, weder über entsprechende Führungsstrukturen, noch über die notwendige Ausrüstung und Ausbildung verfüge, was einen Einsatz bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und bei der Regeneration nach solchen Ereignissen stark erschwere.

Betreffend Unterabschnitt «Geprüfte Alternativen und gewählte Lösungen» hält BE fest, dass eine grundlegende Reform mit Verfassungsänderung nötig sei, damit auch Militärdiensttaugliche Dienst im Zivilschutz leisten könnten.

Kapitel 3.2 «Abstimmung von Aufgaben und Finanzen»; Erläuterungen zu Artikel 9 BZG

BE, BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, RK MZF, VMG, beantragen, die Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit den Sirenen vom Bund auf die Kantone müsse kostendeckend sei und auch die Personalkosten umfassen. Die Entschädigung müsse folglich mindestens 800.- CHF jährlich pro Sirene betragen. BE hält fest, die Kantone seien zwingend zur geplanten Verordnungsrevision zu konsultieren.

NW und FDP verlangen, die finanziellen Auswirkungen für den Einsatz von zivildienstpflichtigen Personen in ZSO seien nochmals zu prüfen. Die zusätzlichen administrativen Kosten seien zu minimieren.

Kapitel 5.1. «Auswirkungen auf den Bund»

Die FDP begrüsst, dass die Vorlage zu keinen zusätzlichen Stellen in der Bundesverwaltung führen wird.

Kapitel 5.2 «Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden»

BE, BL, FR, GL, JU, SO, TG, TI, UR, VS, RK MZF, VMG halten fest, es müsse auf die finanziellen Folgen für die Kantone eingegangen werden, sofern diese keine kostendeckende Ent-