Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/61: Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes · 17 Seiten

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3.2 Allgemeine Anträge und Bemerkungen

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmende heben ganz allgemein die Bedeutung des Zivilschutzes wie auch des Zivildienstes hervor. Mehrere Kantone (AR, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NW, SH, SO, TI, UR, VS, ZG) sowie SVP, Junge Mitte, RK MZF, SZSV, SSV verweisen darauf, dass dem Zivilschutz als dem strategischen Einsatzelement der Kantone zur Stärkung der Durchhaltefähigkeit im Verbundsystem Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Zivilschutz, technische Betriebe) gerade angesichts der veränderten Bedrohungslage und der zunehmenden Bedrohungen und Gefahren eine besonders wichtige Rolle zukomme. Es gelte daher, den Zivilschutz zu stärken und seine Bestände zu sichern.

CIVIVA, Antenna, FGC, FFF, Mennoniten, Friedensrat, Grünwerk, Werkheim, EVP, SP, Grüne, SAJV, Artiset, SCI sind der Überzeugung, dass der Zivildienst in seiner heutigen Form sehr gut funktioniere und einen grossen Nutzen für die Gesellschaft und die Umwelt schaffe. Er solle daher nicht zugunsten des Zivilschutzes geschwächt werden. Der Zivilschutz solle seine Bestandesprobleme viel mehr mit eigenen Mitteln lösen. So sollten beispielsweise die vollständige Aufhebung des Wohnsitzprinzips (CIVIVA, Antenna, FGC, FFF, Mennoniten, Friedensrat, Grünwerk, Werkheim, Grüne, EVP, JEVP, Artiset, SCI) oder die Einführung der differenzierten Tauglichkeit für Schutzdienstleistende (NW, Die Mitte, EVP, JEVP, AS CH, Gruppe Giardino, GGstOf, SOG, Pro Militia, Artiset, Service Citoyen, infoDroit.ch) geprüft werden. Die Vorlage sei zudem unnötig, da Zivilschutzorganisationen bereits nach geltendem Recht eine Anerkennung als Einsatzbetrieb des Zivilschutzes beantragen und zivildienstpflichtige Personen so Einsätze im Zivilschutz leisten könnten.

EVP, Grüne, SPS, EKKJ, CIVIVA, Antenna, SAJV, FGC, FFF, GSoA, Mennoniten, Friedensrat, SUS, Grünwerk, Werkheim, Artiset sind der Ansicht, dass die Vorlage eine Verschlechterung für die Einsatzbetriebe bringe. Sie reduziere die zur Verfügung stehenden zivildienstpflichtige Personen und verschlechtere die Planungssicherheit für Einsatzbetriebe und zivildienstpflichtige Personen.

Befürworter wie Gegnerschaft (AI, AR, BL, FR, GL, GR, JU, LU, SH, SO, TG, UR, VD, VS, Die Mitte, RK MZF, EKKJ, SSV, SZSV, VMG, Spitex, Städteverband, SAJV, kibesuisse, Artiset) halten fest, die Vorlage dürfe nicht dazu führen, dass im Ereignisfall zivildienstpflichtige Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zugunsten des Zivilschutzes abgezogen würden und dann dort fehlten. Sie fordern deshalb eine Ausnahmebestimmung für diese Bereiche.

Die Kantone (BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, RK MZF) halten fest, dass die Vorlage aus ihrer Sicht einen übermässigen administrativen Aufwand verursache. Zudem müssten für zivildienstpflichtige Personen im Zivilschutz dieselben Regeln gelten wie für die Schutzdienstleistenden. Es gehe nicht an, dass hier andere Vorgaben betreffend Aufgebot sowie Disziplinar- und Strafbestimmungen gelten würden.

Die Gegner der Vorlage kritisieren ausserdem, die Vorlage beruhe auf einer mangelhaften Datengrundlage (glp, Grüne, SPS, SGB, EKKJ, CIVIVA, Antenna, SAJV, FGC, FFF, GSoA, Mennoniten, Friedensrat, Grünwerk, Werkheim, kibesuisse, SCI). Der Soll-Bestand von 72 000 Schutzdienstleistenden beruhe auf Grundlagen aus dem Jahr 2010 und sei seither nicht mehr aktualisiert worden. Die Zahlen zu den Ist-Beständen und die Rekrutierungszahlen seien nicht verlässlich. Der behauptete Unterbestand und der Bedarf an zivildienstpflichtigen Personen könne so nicht verlässlich belegt werden.

Viele Vernehmlassungsteilnehmende sind der Ansicht, dass die aktuelle Vorlage nur einen Zwischenschritt darstellen und eine umfassende Neuordnung des Dienstpflichtsystems nicht ersetzten könne (AI, AR, BE, BL, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG, glp, JEVP, FDP, Junge Mitte, SVP, RK MZF, economiesuisse, Arbeitgeberverband, SGB, SZSV, SOG, SSV, AS CH, Pro Militia, GGStOf, VMG, service citoyen, EKKJ, Chance Schweiz, SGB, EKKJ)

Die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen für den Koordinierten Sanitätsdienst und den Koordinierten Verkehr wird überwiegend begrüsst (AR, AG, BE, BL, FR, GL, JU, LU, OW, SO, TI, UR, VS, ZG, glp, Die Mitte, RK MZF, SZSV, SSV, VMG). Die Koordination des Bundes im