Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Zwei Varianten zur Weiterentwicklung des Güterverkehrs sollen leistungsfähige Transportket-
ten gewährleisten
Den mit dieser Vernehmlassung unterbreiteten Varianten ist gemeinsam, dass sie – auf verschiedene Weise – die nötigen Rahmenbedingungen setzen wollen, damit zukünftig der Güterverkehr in der Schweiz klimaneutral erbracht werden kann, ohne dass hierunter die Angebotsqualität leiden soll.
Beide Varianten erheben den Anspruch, dass der Gütertransport durch die Branchenakteure so weiterentwickelt werden kann, dass wettbewerbsfähige Logistiklösungen für die verladende Wirtschaft möglich sind. Letztlich müssen somit die Ziele der Senkung des CO2-Ausstosses und der Energieeffizienz mit Massnahmen und Instrumenten verfolgt werden, welche die Transport- und Logistikketten und deren jeweilige betriebs- und volkswirtschaftlichen Vorteile in möglichst geringer Weise beeinträchtigen.
Die Varianten basieren auf unterschiedlichen Annahmen zu den Potenzialen der Dekarbonisie-
rung und der Leistungsfähigkeit des Schweizer Strassengüterverkehrs
Für den Strassengüterverkehr ist heute offen, wie und wann die Transformation zur Klimaneutralität erfolgt und mit welchen Auswirkungen auf die Energieeffizienz dies verbunden ist. Es besteht aus klimapolitischer Sicht das Erfordernis nach umfassenden technologischen Neuerungen, die eine klimaneutrale, energieeffiziente Produktion ermöglichen.17 Es ist somit weitgehend ungeklärt, wie sich die angestrebte Dekarbonisierung und die Verbesserung der Energieeffizienz im Güterverkehr innerhalb der für das Erreichen der Klimaziele gesetzten Fristen konkret erreichen lässt.18
Kann die umfassende Transformation zur Dekarbonisierung im Strassengüterverkehr bereits in den kommenden Jahren ohne Einbussen an die Angebotsqualität vollumfänglich erfolgen und verbleiben keine verkehrlichen und ökologischen Vorteile der Schiene, kann aus klima- und energiepolitischer Sicht auf eine gezielte Stärkung des Schienengüterverkehrs und der Güterschifffahrt auf dem Rhein verzichtet werden. Dies bedingt, dass die Umstellung auf klimaneutrale Antriebe im Strassengüterverkehr gegenüber heute vergleichbare oder niedrigere Kosten über den gesamten Lebenszyklus nach sich zieht. Die Einschätzungen der Akteure sind unterschiedlich, ob und bis wann eine Kostenparität zwischen Fahrzeuge mit herkömmlicher Verbrennungstechnologie und alternativen Antrieben erreicht werden kann.19
Aus verkehrspolitischer Sicht stellt sich jedoch die Frage, ob der Strassengüterverkehr in der Lage ist, Transporte, die heute auf der Schiene erfolgen, in gleicher Qualität und zu vergleichbaren Preisen zu erbringen, auch wenn ein massgeblicher Anteil der Transportleistungen, die heute auf der Schiene erbracht werden, zukünftig auf der Strasse abgewickelt wird. Falls nein, würde dies implizieren, dass für den Schienengüterverkehr in verschiedenen Bereichen weiterhin absolute verkehrliche und ökologische Vorteile verbleiben, selbst wenn die Potenziale des Strassengüterverkehrs ausgeschöpft werden können.
In diesen Fällen wäre es aus klima- und energiepolitischer Sicht, aber auch unter der Perspektive der Versorgungssicherheit, erforderlich, ein Massnahmenpaket zu ergreifen, welches eine Stärkung von Schiene und Rheinschifffahrt sowie bestimmter Transportangebote sicherstellt.
Die Varianten basieren auf unterschiedlichen Annahmen zu den Potenzialen der Automatisie-
rung und Digitalisierung im Schienengüterverkehrs
Mit Blick auf den Schienengüterverkehr ist offen, ob und wie die Angebote auf der Schiene insbesondere auf Basis einer umfassenden Modernisierung weiterentwickelt werden können, so dass sie wieder
17 Die Einführung und Diffusion von mit Batterie oder Brennstoffzelle (Wasserstoff) elektrisch angetriebenen Fahrzeugen im Strassengüterverkehr bedingt einen erheblichen Investitionsbedarf in Fahrzeuge und Infrastruktur. Offensichtlich ist, dass die Umstellung auf Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben technologische Voraussetzungen benötigt, die heute noch nicht verfügbar oder erfüllt sind. Für Strassengütertransporte über längere Distanzen besteht heute noch keine ausgereifte Technologie.
18 Siehe auch EU-Regelungen zur Reduktion der CO2-Emissionen von neuen LKW (insb. die EU-Verordnung 2019/1242) verlangt nominell technologieneutral eine Emissionsreduktion, es ist jedoch implizit klar, dass innerhalb des angestrebten Zeitraums die Ziele nur mit alternativ angetriebenen Fahrzeugen, insb. batterieelektrische und Brennstoffzellen-LKW, erreicht werden können.
19 Soll hierfür Wasserstoff eingesetzt werden, gehen viele Experten von höheren Betriebskosten aus. Offen ist die Frage, wie lange die Entwicklung effizienter batterieelektrischer Antriebe für schwere in Anspruch nimmt. Eine aktuelle Untersuchung des International Council on Clean Transportation ICCT geht von einer Kostenparität batterieelektrischer Sattelzugmaschinen gegenüber der Dieselreferenz noch in diesem Jahrzehnt aus: https://theicct.org/publication/total-cost-of-ownership-for-tractor-trailers-in-europe-battery-electric-versus-diesel/ 13/97 BAV-D-CC8A3401/803