Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Führt ein einzelnes Unternehmen eine Innovation ein, entfaltet sich der Nutzen nur sehr beschränkt, da dieses Unternehmen nicht in der Lage ist, marktweit neue Standards in Technologie oder Prozessen zu setzen. Eine neue Angebotsqualität entsteht erst, wenn die Innovation diffundiert und das Gesamtsystem der Bahn beeinflusst wird.
Technische Neuerungen benötigen eine marktweiten Abstimmung
Automatisierung und Digitalisierung setzen sich im Bahngüterverkehrsmarkt nicht von selbst durch. Eine branchenweite Einführung neuer Technologien ist mit sehr hohen Investitionen verbunden. Diese verteilen sich zwar auf viele Unternehmen, dennoch muss der Gesamtnutzen die Gesamtinvestitionen und der Nutzen für die einzelnen Akteure die jeweiligen Investitionen überwiegen.
Die Einführung der automatischen Kupplung, wie es sie in Amerika oder Japan schon seit langem gibt, ist in Europa bisher zweimal gescheitert, da alleine die Ablösung des mechanischen Kupplungsvorgangs zu wenig Nutzen generiert im Vergleich zur getätigten Investition.
Ebenso verhindert die lange Lebensdauer von im Güterverkehr eingesetzten Lokomotiven und Wagen einen stetigen technischen Fortschritt. Technische Neuerungen sind so kaum oder nur in grossen Abständen möglich. Zudem werden die Fahrzeuge gestaffelt beschafft, so dass es nie einen geeigneten Zeitpunkt gibt, innovative Lösungen über den regelmässigen Neubeschaffungsprozess einzuführen.
Hinzu kommt ein sogenannter Netzeffekt: Der Schienengüterverkehr im Ganzen profitiert erst, wenn die Automatisierungs- und Digitalisierungsmassnahmen koordiniert zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden können. Notwendig ist eine Innovation, die das ganze Netz umfasst und die in möglichst kurzer Zeit eingeführt werden kann, ohne die Kundenbedürfnisse zu beeinträchtigen.
Im internationalen Bahnmarkt kann eine Neuerung nicht isoliert für die Schweiz bzw. einzelnes Land eingeführt werden. Es ist das Verständnis eines einheitlichen europäischen Güterverkehrsmarktes, dass die Güter und somit auch die Wagen in ganz Europa zirkulieren können. Das bedeutet, dass die Funktionalitäten samt technischem Standard diskriminierungsfrei definiert werden müssen. Diese technischen und operationellen Standards müssen den Zulassungsnormen für ganz Europa entsprechen und zugelassen werden.
Das Handlungsfeld erstreckt sich somit auf die Frage, wie die Rahmenbedingungen angepasst werden können, dass in der Schweiz eine Automatisierung und Digitalisierung des Schienengüterverkehrs umgesetzt werden kann, die europäisch koordiniert ist und in diesem Zuge netzweite, technisch kompatible Lösungen bietet. Diese sollen für Alt- und Neufahrzeuge gelten und innerhalb eines kurzen Zeitraums einsetzbar sein. Die Rahmenbedingungen müssen zudem sicherstellen, dass der Nutzen für die Akteure genügend hoch ist, um umfassende Investitionen für technische Neuerungen im Schienengüterverkehr zu rechtfertigen.
1.4.2 Fehlende Eigenwirtschaftlichkeit des Netzwerkangebots: Modernisierung oder Ausstieg
Der durch SBB Cargo allein angebotene Einzelwagenladungsverkehr ist seit vielen Jahren Gegenstand von Restrukturierungen und Redimensionierungen. Im Jahr 2005 hat SBB Cargo die Zahl der Bedienpunkte im Rahmen des Projekts «Fokus» erheblich reduziert. Ein weiterer Abbau erfolgte auf den Fahrplanwechsel 2012/13. Danach erfolgten weitere Ausdünnungen des Angebots. Organisatorisch hat SBB Cargo das Angebot im EWLV zweigeteilt: Im sog. «System-Wagenladungsverkehr» wurden schweizweit fixe Bedienpunkte definiert, die regelmässig, in der Regel täglich, bedient werden. An weiteren Bedienpunkten werden Kunden mittels «Kundenlösungen» bedient. Mit dem Konzept «WLV 2017» wurde eine Drei-Wellen-Produktion mit grundlegend neuem Fahrplan sowie neuem Buchungsmanagement eingeführt.32
Diese Sanierungen und Anpassungen der Angebots- und Produktionskonzepte von SBB Cargo haben nicht die erhoffte positive Wirkung mit Blick auf Rentabilität und Effizienzsteigerungen erzielt. Entsprechend erwartet SBB Cargo für die kommenden Jahre erhebliche Defizite, wenn keine Anpassungen produktions- oder finanzierungsseitig erfolgen.
32 Mit der Drei-Wellen-Produktion läuft die Produktion rund um die Uhr und verschiebt die Fahrten von und zu den Rangierbahnhöfen so, dass sie den Personenverkehr in den Morgen- und Abendspitzen möglichst nicht tangieren. Mit dem Drei-Wellen-Konzept wurde gemäss Angaben von SBB Cargo die Transportkapazität im WLV insgesamt erhöht, vor allem für Express-Kunden, die im «Nachtsprung» transportieren wollen 31/97 BAV-D-CC8A3401/803