Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Unabhängig von der Frage, welche mit dieser Vernehmlassungsvorlage unterbreitete Variante gewählt wird, ist aus Sicht des Bundesrats eine grundlegende Überprüfung von Positionierung und Geschäftsmodell von SBB Cargo aufgrund dieser finanziellen Situation erforderlich. Je nach Variante hat diese Überprüfung in unterschiedliche Richtungen zu erfolgen.33 Es ist die unternehmerische Aufgabe von SBB Cargo bzw. deren Eignerinnen, diese strategische Überprüfung vorzunehmen und die nötigen Entscheide mit dem Bund als Eigner der SBB abzustimmen.
1.4.4 Komplexität und Inflexibilität behindern Multimodalität: Multimodale Angebote er-
leichtern
Die Verkehrsperspektiven 2050 des UVEK zeigen auf, dass in einem zukünftigen Güterverkehrssystem die Schiene eine zentrale Rolle spielen kann. Neben durchgängigen Transporten auf der Schiene sind für diese Entwicklung sog. multimodale Transportketten mit Hauptlauf auf der Schiene und Vor- und Nachlauf auf anderen Verkehrsträgern, vor allem auf der Strasse, das zentrale Element.
Heute werden sowohl produktions- und angebotsseitig als auch von Seiten der Nachfrage Transportleistungen häufig isoliert nach den Verkehrsträgern, auf denen sie erbracht werden, betrachtet. Vorteile bei der Bündelung und Bediendichte, aber auch die Möglichkeiten, Transportketten energieeffizienter oder mit geringeren Treibhausgasemissionen zu erbringen, werden so nicht identifiziert.
Die Gründe hierfür liegen einerseits in der Vernachlässigung beim Aufbau und Erhalt von Einrichtungen, die eine effiziente Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger ermöglichen, andererseits aber auch in der Marktorganisation. Bisher wurde in der Förderpolitik des Bundes entweder auf Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr oder auf sog. Freiverladeanlagen für den Umschlag herkömmlicher Güter (z.B. Baustoffe, landwirtschaftliche Güter) gesetzt. Die Ausrichtung auf den kombinierten Verkehr hat zur Folge, dass multimodale Transporte im KV auf standardisierte Behältergrössen (Container, Wechselbehälter, Sattelauflieger) basieren. Diese Behälter sind jedoch für die eigentlich zu transportierenden Losgrössen nicht zwingend die beste Lösung. Der Verlad bzw. Umschlag von Gütern auf Freiverladen kann die Präsenz oder Überwachung des Verlads durch das verantwortliche Transportunternehmen erforderlich machen. Dies verursacht einen zusätzlichen Ressourceneinsatz und Dispositionsaufwand.
Multimodale Umschlagsplattformen entwickeln und ermöglichen
Es ist daher zu prüfen, wie im Gütertransport eine Verbesserung der Vernetzungs- und Bündelungsmöglichkeit erreicht werden kann. Die Prüfung beinhaltet auch die Frage, ob Knoten-, Verbindungs- und Bündelungspunkte systematisch zu planen und für alle Verlader zugänglich zu machen sind. Der Blick ist hierbei vor allem auch auf die Verknüpfung der verschiedenen Landverkehrsträger zu richten, also den Strassen- und Schienengüterverkehr, fallweise auch die Güterschifffahrt und zukünftig auch den unterirdischen Gütertransport, in Verbindung mit der in Aussicht stehenden Realisierung von Cargo sous terrain.
Im Sachplan Verkehr werden solche Anlagen als «Umschlagsplattformen»34 bezeichnet. Es sind Standorte und Anlagen-Layouts für solche multimodalen Umschläge bzw. Verlade zu entwickeln. An ihnen soll innerhalb der multimodalen Transportketten eine Veränderung der Losgrösse, sprich: das Bündeln oder Entbündeln, ermöglicht und vereinfacht werden. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Anlagen zugleich zusätzliche Aufgaben erfüllen können müssen, z.B. für Funktionen der Kommissionierung und Lagerung.
Die Errichtung von Anlagen, die für multimodale Transportketten notwendig sind bzw. deren Aufbau deutlich vereinfachen können, soll erleichtert werden. Dies betrifft zum einen deren Errichtung, was die systematische Berücksichtigung in der Infrastrukturplanung sowie der Raumplanung erfordert.
Zum anderen auch deren Finanzierung, die einfach und geeignet sein muss, damit solche Einrichtungen durch interessierte Akteure errichtet und betrieben werden können. Ebenso dürfen aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen der Entwicklung und Errichtung solcher Anlagen nicht entgegenstehen.
33 Hier kann teilweise auf die Aussagen des Berichts «Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo» in Erfüllung des Postulats 15.3496 (verabschiedet am 1.11.2017), mit dem eine breite Auslegeordnung vorgenommen wurde, zurückgegriffen werden. Vgl. 15.3496 | Evaluation der Weiterentwicklungsmöglichkeiten von SBB Cargo | Geschäft | Das Schweizer Parlament
34 Vgl. Mobilität und Raum 2050: Sachplan Verkehr, Teil Programm (admin.ch) 33/97 BAV-D-CC8A3401/803