Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

bisher im EWLV transportierten Güter ähnlich gut befriedigen kann. Gleichzeitig soll der Strassengüterverkehr innerhalb der nächsten 15 Jahre in der Lage sein, sein Angebot klimaneutral und energieeffizient zu erbringen.

Schienengütertransporte sollen zukünftig vollumfänglich im intra- und intermodalen Wettbe-

werb erbracht werden, Einstellung des Angebots im EWLV ist die wahrscheinliche Folge

Das zukünftige Angebot im Schienengüterverkehr wird grundsätzlich im Wettbewerb zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und ohne Bestellung bestimmter Angebote durch den Bund erbracht. In welcher Produktionsform die Angebote erfolgen – ob als Ganzzüge, Wagengruppen oder Netzwerk eines Kunden oder eines Branchensegments – wird dem Wettbewerb überlassen.

Als Folge der anhaltend fehlenden Eigenwirtschaftlichkeit im EWLV ist mit hoher Sicherheit davon auszugehen, dass SBB Cargo dieses Angebot einstellt. Es ist nicht zu erwarten, dass andere Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Lage sein werden, Schienengüterverkehr als Netzwerkprodukt mit einem gegenüber heute vergleichbaren Volumen anzubieten.

Es wird durch Wettbewerb zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Strassengüterverkehrsunternehmen entschieden, in welchem Umfang eine Verlagerung auf die Strasse und eine Überführung der Transporte des heutigen EWLV-Angebots in andere Gütertransportangebote auf der Schiene erfolgen wird.

Mit dem Bericht «Zukünftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.3597 der KVF-S vom 10. Mai 2021»76 wurden detaillierte Abschätzungen über die verkehrlichen und regionalen Auswirkungen einer Einstellung des EWLV vorgenommen. Sie sind in den folgenden Abschnitten wiedergegeben.

Von verkehrspolitischer Bedeutung ist, dass die Einstellung des EWLV-Angebots irreversibel ist. Der Aufbau eines neuen Netzwerkangebots nach erfolgter Einstellung des heutigen Angebots von SBB Cargo im EWLV kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Verlader und Logistikunternehmen werden ihre Transporte in anderer Form organisieren und in diese neue Organisation der Transporte investieren, begleitet von Desinvestitionen für Anlagen, die für die Nutzung des Schienengütertransports bzw. des EWLV erforderlich sind.

Angebote im Schienengüterverkehr werden sich schwergewichtig auf Ganzzüge konzentrieren

Als Folge der Einstellung des Angebots im EWLV wäre ein Angebot im Schienengüterverkehr in Form von Ganz- oder Linienzugsangeboten voraussichtlich nur noch dort verfügbar, wo grössere Transportvolumen und aufkommensstarke Relationen anfallen. Voraussichtlich 70 bis 75 Prozent der heute im EWLV verkehrenden Transporte werden zukünftig auf der Strasse erfolgen.

Für zukünftige Schienenangebote steht die Erbringung eines Angebots in Form von Ganzzügen im Vordergrund. Verbindungen im heutigen EWLV, die aufkommensstark sind, können in ein Angebot von Direktzügen überführt werden. Die durchschnittliche Minimalmenge für eine kostendeckende Punkt-zu-Punkt-Verbindung beträgt gemäss Einschätzung von Marktakteuren 7 bis 8 Wagen pro Zug. Diese Menge variiert jedoch zwischen den Branchen. Während für Branchen wie Abfall- und Recyclingwirtschaft, Baugewerbe, Baustoffhersteller oder Siderurgie bereits mit niedrigen Wagenzahlen ein Zug kostendeckend geführt werden könne, sind im Bereich Nahrungsmittel und Detailhandel höhere Wagenzahlen erforderlich. Die notwendige Zahl Wagen spiegelt letztlich die Erlöslage und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Strasse (Bündelungsvorteile vs. Flexibilität) wider.

Die Einstellung des EWLV hat zur Folge, dass es kein publiziertes Angebot für Bahnleistungen gibt und auch keine offene Buchungsplattform für Kundinnen und Kunden zur Verfügung steht. Nur vertraglich vereinbarte Mengen werden in den verbleibenden Angeboten transportiert. Dabei sind Angebote in Form von reinen Kundenlösungen, aber auch als Regionen- und Branchenlösungen denkbar. Es

76 Vgl. Bericht BR D.pdf (parlament.ch), insbesondere Ziffer 6.4. 71/97 BAV-D-CC8A3401/803