Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Im Rahmen der Leistungsvereinbarung werden Leistungsumfang und wichtige Infrastrukturent-
wicklungen der Rheinhäfen definiert
Der Fokus der Leistungsvereinbarung liegt auf der Vereinbarung des Leistungsumfangs im Betrieb und Unterhalt sowie im Substanzerhalt und in der Erneuerung der Hafeninfrastruktur. Durch die Bestellung von relevanten Infrastrukturen im Rahmen der Leistungsvereinbarung kann der Bund einerseits auf die Bemessung der Hafenabgaben (Abgaben auf Grund der umgeschlagenen Mengen in den Hafenarealen, entspricht einer Infrastrukturabgabe wie die Trassengebühren im Schienenverkehr) Einfluss nehmen. Andererseits macht der Bund direkten Einfluss auf die Sicherung des Hafenperimeters und dessen Infrastrukturen als Basis der Entwicklung von (klimaneutralen) Transportketten geltend. Der Ausbau des Hafens ist nebensächlich, da abgesehen vom neuen Hafenbecken in Basel-Kleinhüningen, dessen Finanzierung weitgehend geklärt ist, keine weiteren Erweiterungen geplant sind.
Ohne eine direkte Risikoübernahme kann der Bund so Einfluss auf den konkreten Leistungsbedarf nehmen. Über die Periodizität ist eine flexible Steuerung der benötigten Leistungen möglich und entsprechend den Marktentwicklungen und geänderten umwelt- oder versorgungspolitischen Anforderungen möglich.
Über Abgeltungen an den Betrieb besteht eine direkte Möglichkeit, Anreize für attraktive und klimaneutrale Transportketten zu setzen
Vorderhand spielt die Frage der Abgeltung des vereinbarten Leistungsumfangs eine untergeordnete Rolle. Wenn Abgeltungen entrichtet werden, hat der Hafeninfrastrukturbetreiber die Möglichkeit, die Hafenabgaben zu reduzieren und so die Wettbewerbsfähigkeit von Transportketten mit Umschlag zwischen Schiff und anderen Verkehrsträgern zu erhöhen.73 Andererseits sind mittelfristig relevante Investitionen in die Modernisierung und Erneuerung der Hafeninfrastruktur zu erwarten. Dies betrifft u.a. auch Investitionen in klimaneutrale Transportketten (z.B. Ladestationen oder Betankungsinfrastrukturen für Wasserstoff oder andere erneuerbare Energieträger, Erneuerungen der Bauwerke etc.). Eine Finanzierung via Hafenabgaben würde zu höheren Hafenabgaben führen, die durch Abgeltungen möglicherweise vermieden werden können.
Ersten Schätzungen seitens der Schweizerischen Rheinhäfen zufolge könnten sich die Abgeltungen auf ungefähr 5 Millionen Franken pro Jahr belaufen.
Ein Zielbild für die Hafenanlagen ist wichtiges Elemente der Leistungsvereinbarung
Wichtiges Element der Leistungsvereinbarung ist ein Zielbild zur Entwicklung der Hafenanlagen. Die Raumplanung in den Häfen und in deren Umgebung ist von höchster Relevanz für die zukünftige Entwicklung der Hafenanlagen und der ansässigen Industrie. Um zu verhindern, dass die Weiterentwicklung der Häfen durch anderweitige Gebietsentwicklungen eingeschränkt oder verhindert wird, soll ein Zielbild für die Hafenanlagen definiert werden. Dieses Zielbild soll den Rahmen für die zukünftige Festlegung von freizuhaltenden Flächen vorgeben. In diesem Zusammenhang muss auch die Frage nach dem Umfang der Vorhalteleistungen des durch die Standortkantone zur Verfügung gestellten Landes abgeklärt werden.
Alle auf der Hafeninfrastruktur verfügbaren Funktionalitäten sollen grundsätzlich aufrechterhalten werden. Dies gilt sowohl wasser- als auch landseitig. Mit Blick auf den Schienengüterverkehr sollen die Bündelung und Formierung von Zügen mindestens entsprechend den heutigen Schweizer Standards (Zugslänge, Achslast, Lichtraumprofil, schweizerische Betriebsvorschriften etc.) erhalten werden.
Ebenso sind die Bedienqualitäten für die Ladegleise an den Quaianlagen mindestens auf heutigem Niveau zu halten oder effizienter zu gestalten.
Mit der Botschaft an das Parlament wird noch keine Leistungsvereinbarung vorgelegt
Diese Vernehmlassungsvorlage und auch die vorzubereitende Botschaft werden noch keinen Entwurf der Leistungsvereinbarung und einen damit verbundenen Finanzierungsbeschluss umfassen. Bis zum Abschluss der ersten Leistungsvereinbarung sind folgende Schritte vorgesehen:
73 Damit die Rheinschifffahrt auch in Zukunft eine attraktive Alternative zum Strassen- und Schienenverkehr darstellt, müssen die Preise für Transporte auf dem Rhein kompetitiv bleiben. Die Notwendigkeit einer Erhöhung der Hafenabgaben könnte einerseits die Preise erhöhen und andererseits dazu führen, dass den im Hafen ansässigen Unternehmen die Mittel für weitere Investitionen in eigene Anlagen fehlen. 67/97 BAV-D-CC8A3401/803