Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

ist Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Speditionen, die Mengen unterschiedlicher Kundinnen und Kunden zu einem Ganzzug zu bündeln. Möglicherweise werden auch Intermediäre aktiv, die solche Bündelungen vornehmen.77

Das verbleibende Schienengüterverkehrsangebot mit Ganzzügen fokussiert auf Verkehre von und zu den Logistikzentren und wichtigen Industriestandorten der Schweiz. Schwerpunkte für den Abgang oder das Ziel von Ganzzügen werden so vor allem die Kantone Aargau, Zürich, Waadt, St. Gallen und nachgeordnet auch Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Wallis und Neuenburg. Hingegen sind zum Teil die gleichen Kantone (Aargau, Waadt, St. Gallen) und darüber hinaus besonders die Kantone Bern, Genf, Wallis und Tessin mengenmässig von einer endgültigen Einstellung des EWLV betroffen. Für die Kantone Freiburg, Jura, Schaffhausen und alle Innerschweizer Kantone werden die Angebote im Schienengüterverkehr deutlich reduziert oder aufgehoben.

Verzicht auf Förderung neuer Angebote und die Beteiligung an Bestellungen von Güterverkehrs-

angeboten durch Kantone

Mit dem Verzicht auf eine finanzielle Unterstützung des EWLV als Netzwerkangebot im Schienengüterverkehr wird an der Befristung von Art. 9 festgehalten. Zukünftig stehen die Instrumente der Beteiligung des Bundes an der Bestellung von Güterverkehrsangebote durch Kantone sowie der Förderung neuer Angebote nicht mehr zur Verfügung.

Das Instrument der Anschubfinanzierung kam – wie ausgeführt – bisher nicht zur Anwendung. Wenn eine Förderung erwünscht ist, sollte sie als Flankierungsmassnahme zur Einstellung des EWLV definiert werden.

Die Beteiligung des Bundes an der Bestellung von Güterverkehrsangeboten durch die Kantone kam bisher nur im Schmalspurgüterverkehr zum Einsatz. Die Strategien der Kantone zur Entwicklung sind heterogen. Auch konnten für die finanziell unterstützten Verkehre keine signifikanten Angebotsentwicklungen, Produktivitätsverbesserungen oder Modernisierungen festgestellt werden. Ein weiteres finanzielles Engagement des Bundes ist – in Kohärenz mit dem Verzicht der Förderung eines Netzwerkangebots – nicht angezeigt.

Potenzial für Arealentwicklung zu anderen verkehrlichen oder städtebaulichen Zwecken und Verzicht auf raumplanerische Massnahmen zugunsten des Schienengüterverkehrs

Mit der wahrscheinlichen Einstellung des heutigen Angebots im EWLV werden eine Grosszahl von Anlagen für den Güterverkehr (vor allem sog. Rangier- und Formationsbahnhöfe) mittelfristig nicht mehr benötigt und müssen zukünftig durch den Bund im Rahmen der Leistungsvereinbarungen nicht mehr bestellt und erhalten werden.

Gemäss vorläufigen Abschätzungen kann seitens der Bahninfrastrukturbetreiberinnen die Zahl an Formationsbahnhöfen stark reduziert werden. Sie sind nur noch dort erforderlich, wo lokal Bündelungen der Mengen verschiedener Kundinnen und Kunden erfolgen (5 bis 10 Bahnhöfe). Die Rangierbahnhöfe, die bisher vorwiegend dem EWLV im Binnengüterverkehr dienen (Limmattal, Lausanne) können aufgehoben werden und als Bahnanlagen massiv verkleinert werden.

Die SBB und einzelne andere Infrastrukturbetreiberinnen können aus einer Umnutzung der so freiwerdenden Flächen zusätzliche Erträge generieren und damit einen Beitrag für eine Finanzierung des Unternehmens leisten.

Zugleich ergeben sich aus raumplanerischer Sicht Potenziale für neue Arealentwicklung und die Nutzungskonkurrenz kann teilweise verringert werden. Zugleich rückt das Augenmerk auf die strassensei-

77 Nebst Punkt-zu-Punkt-Ganzzügen würden auch vermehrt Linienzüge eingesetzt werden, um auf einer bestimmten Relation durch mehrere Halte verschiedene Mengen abzuholen. Die Stopps würden direkt bei den Ladestellen der Kunden (Anschlussgleisen) oder an multimodalen Umschlagsplattformen erfolgen und nicht an einem Bedienpunkt oder Bahnhof. Auf der Produktionsseite ist keine physische Präsenz durch Rangierlokomotiven und -teams vor Ort nötig. Ausnahmen könnten aufkommensstarke Standorte bilden, ab welchen mehrere Züge pro Tag abfahren und ein Rangierteam mit Rangierlokomotive die örtlich erforderlichen Manöver abwickelt (5–10 Standorte in der Schweiz). An allen anderen Orten erfolgt die Abholung und Zustellung an der ersten und letzten Meile mit sog. «Last Mile-Lokomotiven» direkt durch den Lokführer. Eine Last-Mile-Lokomotive verfügt über zwei Antriebe: Wie bei einer herkömmlichen Elektro-Lokomotive erfolgt die Stromversorgung durch die Oberleitung. Auf der ersten und letzten Meile zur Ladestelle (als Streckenabschnitt ohne Oberleitung) schaltet die Last-Mile-Lokomotive auf einen Hilfsantrieb (Diesel oder Batterie) um. Solche Last-Mile-Lokomotiven sind heute in der Schweiz nur in geringer Zahl im Einsatz und müssten für die Umsetzung dieses Zielbilds in den kommenden Jahren beschafft werden. 72/97 BAV-D-CC8A3401/803