Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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je Stück in Fr. in Mio. Fr.

Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3 Zahlen Stand 22.06.2022 Anzahl Umrüstkosten Summe Wagen, leicht umrüstbar 8’800 21'000185

Wagen, schwierig umrüstbar 3’200 31'00099

Wagen, die ersetzt werden müssen 2’200 13'00029

Engineering5

Summe Wagen318

Lokomotiven, leicht umrüstbar 185 160'00030

Lokomotiven, schwierig umrüstbar 205 250'00051

Lokomotiven, die ersetzt werden müssen 78 80'0006

Engineering5

Summe Lokomotiven92

Gesamtinvestition410

Tabelle 5

Die Fördersumme würde sich bei den oben beschriebenen Finanzierungsregeln um ca. 26 Millionen Franken bei den Wagen (entspricht ca. 18%) und um ca. 4 Millionen Franken (ca. 11%) bei den Lokomotiven auf insgesamt ca. 150 Millionen Franken senken. Der Förderbeitrag ist um ca. 30 Millionen Franken (ca. 17%) geringer als in Variante 1.

in Fr. in Mio. Fr.

Anzahl Fördersatz Förderbeitrag Wagen Baujahr 1995-2009 5’400 5’00027

Wagen Baujahr 2020+ 8’800 10'00088

Förderbeitrag Wagen115

Lokomotiven 468 75'00035

Förderbeitrag insgesamt150

Tabelle 6

4.3.4 Förderung multimodaler Transportketten und der verstärkten Nutzung der Angebote im Schienengüterverkehr

Variante 2 enthält zur Stärkung multimodaler Transportketten und der verstärkten Nutzung von Schienengüterverkehrsangeboten in Logistikketten die gleichen Elemente wie in Variante 1. Die Massnahmen entfalten vor allem im Umfang eine andere Wirkung, da kein Netzwerkangebot besteht. Umschlagsplattformen und Anschlussgleise werden produktionsseitig mit Ganzzügen oder grösseren Wagengruppen bedient. Dies macht zur Voraussetzung, dass kundenseitig grössere Mengen zur Bündelung bereitgestellt werden müssen.

In diesem Sinne umfasst Variante 2 folgende Massnahmen:

 Rechtliche Anpassungen zur Ermöglichung von Umschlagsplattformen und Abgrenzung zu anderen Anlagen bzw. Eisenbahninfrastruktur;

 Finanzierung von Investitionen in Umschlags- und Verladeanlagen mittels Pauschalen insbesondere für Anlagenelemente; vereinfachte Ermittlung des Förderbetrags für Projekte mit Investitionsvolumen < 5 Millionen Franken;

74/97 BAV-D-CC8A3401/803