Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Schienengüterverkehr. Er finanziert in diesem Rahmen neu Investitionen und richtet Abgeltungen aus, bis ein kostendeckendes Angebot möglich ist. Die Massnahme soll auf 12 Jahre befristet werden (nur Variante 1).
- Mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Hafeninfrastrukturbetreiberin sorgt der Bund für eine Sicherung und Stärkung der Hafeninfrastrukturen und eine bessere Einbindung der Rheinschifffahrt in die nationale Güterverkehrspolitik (Variante 1 und 2)
Alle weiteren Massnahmen und Anpassungen stellen keine neuen Massnahmen dar, vielmehr werden verschiedene bestehende Aufgaben oder Anreizinstrumente fortgeführt, modifiziert oder ausgeweitet (Varianten 1 und 2, unterschiedlich ausgeprägt).
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sind für das für die Umsetzung der neuen Aufgaben zuständige BAV zusätzliche Ressourcen erforderlich (vgl. Ziffer 6.1.2).
4.5 Umsetzungsfragen
Die Massnahmen und Instrumente zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport erfordern Anpassungen auf Gesetzesstufe. Die diversen Änderungen im Gütertransportgesetz machen gewisse Anpassungen auf Verordnungsstufe erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Konkretisierung der verschiedenen Massnahmen der finanziellen Förderung und die neu eingeführten Leistungsvereinbarungen mit der Anbieterin des EWLV und der Hafeninfrastrukturbetreiberin.
5 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
5.1 Einbettung der Vorlage
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über sämtliche, mit dieser Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, differenziert nach den beiden unterbreiteten Varianten:
Überblick über sämtliche Gesetzesänderungen dieser Vorlage
Gesetz Bereich Neuer oder geänderter Inhalt Variante 1
und / oder 2
GüTG Art. 1 Gegenstand Präzisierungen zum Gegenstand 1 + 2 Art. 1a Begriffe neu aufgenommen; Begriffsbestimmun- 1 + 2 gen und -klärungen Art. 2 Grundsätze und Ziele Aufnahme einer Referenz zur Klimapolitik; Aufnahme zusätzlicher Regelungsbereiche und Ausnahmen von der Eigenwirtschaftlichkeit etc. Art. 3 Konzept für den Gütertransport Punktuelle Ergänzungen und Präzisie- 1 + 2 rungen Art. 3a Gemeinsame Leitlinien Ergänzung um EWLV Art. 4 Enteignung Anpassung der Begrifflichkeiten 1+2 Art. 5 Transport gefährlicher unverändert Güter Art. 6 Transporte im Rahmen der na- unverändert tionalen Sicherheitskooperation Art. 7 Ausservertragliche Haftung unverändert Art. 8 Investitionsbeiträge für Um- Ausweitung der Anrechenbarkeit von 1+2 schlags- und Verladeanlagen Anlagenteilen; Aufnahme von Pauschalen für Anlagenteile, Möglichkeit von Vereinbarungen zwischen BAV und Anlagenbetreibern; Präzisierung zum Geltungsbereich der Diskriminierungsfreiheit; Investitionsbeiträge für Hafenanlagen neu in Art. 8a Art. 8a Förderung der Hafeninfra- neu aufgenommen: Möglichkeit der fi- 1+2 struktur für den Gütertransport auf nanziellen Förderung mit Instrument der dem Rhein Leistungsvereinbarung Art. 9 Abgeltung des bestellten Gü- Streichung der Förderung neuer Ange- 1+2 tertransportangebots auf der Schiene bote, sonst Präzisierungen Art. 9a Förderung des EWLV neu aufgenommen: Möglichkeit der finanziellen Förderung des EWLV mit Instrument der Leistungsvereinbarung 76/97 BAV-D-CC8A3401/803