Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Gesetz Bereich Neuer oder geänderter Inhalt Variante 1

und / oder 2

Art. 9b Umschlags- und Verladebei- neu aufgenommene Möglichkeit der 1+2 träge Entrichtung von Pauschalbeiträgen je

Wagen (in Variante 2 als Art. 9a)

Art. 10 Technische Neuerungen Ergänzung um Pauschalen für Einfüh- 1+2

rung der DAK; Ergänzung um Möglich-

keit der Förderung technischer Neuerun-

gen für die Gütertransport auf dem Was-

ser

Art. 10a Investitionsbeiträge für kli- neu aufgenommen: Möglichkeit der fi- 1+2 mafreundliche Fahrzeuge nanziellen Förderung (differen-

ziert) Art. 11 Verschoben, neu als Art. 19a 1+2

Art. 12 Erschliessung Ergänzung um Festlegung von Mass-1

nahmen in den Richtplänen Art. 13 Baubewilligung, Betriebsbe- redaktionelle Anpassung 1 + 2 willigung

Art. 14 Eisenbahnrechtliche Bestim- unverändert

mungen, Betriebsvorschriften

Art. 15 Pflicht zur Anschlussgewäh- unverändert

rung

Art. 16 Eigentumsverhältnisse Präzisierung zum Eigentum der An- 1+2

schlussvorrichtungen Art. 17 Vertragliche Regelungen unverändert

Art. 18 Kosten unverändert

Art. 19 Gegenseitige Pflichten unter unverändert

Anschliessern

Art. 19a Verschoben von Art. 11; Klärung des 1+2

Verfahrens für Bau von KV-Umschlags- (differenanlagen; Präzisierung der raumplaneri- ziert) schen Aufgaben des Bundes und der

Kantone

5. Abschnitt unverändert

Art. 22 Aufsicht über die Anschluss- unverändert

gleise

Art. 22a Streitigkeiten über Leis- neu aufgenommen: Klärung der Zustän- 1+2 tungsvereinbarungen digkeiten bei Streitigkeiten zu Leis- (differen-

tungsvereinbarungen gemäss Art. 8a ziert) und 9a

Art. 23 Weitere Streitigkeiten Redaktionelle Anpassungen 1+2 Art. 24 Strafbestimmungen unverändert

Art. 25 Vollzug unverändert

Art. 26 Aufhebung und Änderung an- unverändert

derer Erlasse

Art. 27 Übergangsbestimmungen aufgehoben

Art. 28 Referendum, Inkrafttreten undBefristung von Art. 9 wird aufgehoben1

Geltungsdauer

EBG Art. 40aterAufgaben Präzisierung Aufgaben der Railcom 1+2 Art. 49 Grundsätze Korrektur Verweis 1+2 Art. 62 Umfang der Infrastruktur Präzisierung der Definition des 1+2

Umfangs der Eisenbahninfrastruktur,

hier: Freiverladanlagen

MinVG Art. 18 Redaktionelle Anpassungen 1+2

Angepasste Anwendbarkeit des GüTG

Tabelle 7

5.2 Gütertransportgesetz

5.2.1 Vorgeschlagene Änderungen gemäss Variante 1

Art. 1 Gegenstand

Der Gegenstand des Gesetzes wird präzisiert und ausgeweitet. War der Fokus des Gesetzes bisher auf dem Gütertransport auf der Schiene, so wird in Absatz 1 nun festgehalten, dass das Gesetz nicht nur den Gütertransport auf der Schiene, sondern auch mit Seilbahnen und auf dem Wasser zum Gegenstand hat. Anstelle der Nennung von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen wird neu der Sammelbegriff «Umschlags- und Verladeanlagen», welcher in Artikel 1a neu definiert werden soll, eingeführt. Dies ist mit Blick auf die verstärkte Entwicklung multimodaler Umschlagsplattformen sowie der –

77/97 BAV-D-CC8A3401/803