Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Gesetz Bereich Neuer oder geänderter Inhalt Variante 1
und / oder 2
Art. 9b Umschlags- und Verladebei- neu aufgenommene Möglichkeit der 1+2 träge Entrichtung von Pauschalbeiträgen je
Wagen (in Variante 2 als Art. 9a)
Art. 10 Technische Neuerungen Ergänzung um Pauschalen für Einfüh- 1+2
rung der DAK; Ergänzung um Möglich-
keit der Förderung technischer Neuerun-
gen für die Gütertransport auf dem Was-
ser
Art. 10a Investitionsbeiträge für kli- neu aufgenommen: Möglichkeit der fi- 1+2 mafreundliche Fahrzeuge nanziellen Förderung (differen-
ziert) Art. 11 Verschoben, neu als Art. 19a 1+2
Art. 12 Erschliessung Ergänzung um Festlegung von Mass-1
nahmen in den Richtplänen Art. 13 Baubewilligung, Betriebsbe- redaktionelle Anpassung 1 + 2 willigung
Art. 14 Eisenbahnrechtliche Bestim- unverändert
mungen, Betriebsvorschriften
Art. 15 Pflicht zur Anschlussgewäh- unverändert
rung
Art. 16 Eigentumsverhältnisse Präzisierung zum Eigentum der An- 1+2
schlussvorrichtungen Art. 17 Vertragliche Regelungen unverändert
Art. 18 Kosten unverändert
Art. 19 Gegenseitige Pflichten unter unverändert
Anschliessern
Art. 19a Verschoben von Art. 11; Klärung des 1+2
Verfahrens für Bau von KV-Umschlags- (differenanlagen; Präzisierung der raumplaneri- ziert) schen Aufgaben des Bundes und der
Kantone
5. Abschnitt unverändert
Art. 22 Aufsicht über die Anschluss- unverändert
gleise
Art. 22a Streitigkeiten über Leis- neu aufgenommen: Klärung der Zustän- 1+2 tungsvereinbarungen digkeiten bei Streitigkeiten zu Leis- (differen-
tungsvereinbarungen gemäss Art. 8a ziert) und 9a
Art. 23 Weitere Streitigkeiten Redaktionelle Anpassungen 1+2 Art. 24 Strafbestimmungen unverändert
Art. 25 Vollzug unverändert
Art. 26 Aufhebung und Änderung an- unverändert
derer Erlasse
Art. 27 Übergangsbestimmungen aufgehoben
Art. 28 Referendum, Inkrafttreten undBefristung von Art. 9 wird aufgehoben1
Geltungsdauer
EBG Art. 40aterAufgaben Präzisierung Aufgaben der Railcom 1+2 Art. 49 Grundsätze Korrektur Verweis 1+2 Art. 62 Umfang der Infrastruktur Präzisierung der Definition des 1+2
Umfangs der Eisenbahninfrastruktur,
hier: Freiverladanlagen
MinVG Art. 18 Redaktionelle Anpassungen 1+2
Angepasste Anwendbarkeit des GüTG
Tabelle 7
5.2 Gütertransportgesetz
5.2.1 Vorgeschlagene Änderungen gemäss Variante 1
Art. 1 Gegenstand
Der Gegenstand des Gesetzes wird präzisiert und ausgeweitet. War der Fokus des Gesetzes bisher auf dem Gütertransport auf der Schiene, so wird in Absatz 1 nun festgehalten, dass das Gesetz nicht nur den Gütertransport auf der Schiene, sondern auch mit Seilbahnen und auf dem Wasser zum Gegenstand hat. Anstelle der Nennung von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen wird neu der Sammelbegriff «Umschlags- und Verladeanlagen», welcher in Artikel 1a neu definiert werden soll, eingeführt. Dies ist mit Blick auf die verstärkte Entwicklung multimodaler Umschlagsplattformen sowie der –
77/97 BAV-D-CC8A3401/803