Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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Art. 8
Die Umsetzung und die Folgen der Netzabschaltungen werden sich massgeblich auf die Kantone auswirken. Es sei unabdingbar, dass die Verteilnetzbetreiber eng mit den verschiedenen kantonalen Stellen zusammenarbeiten. Die Vollzugsmodalitäten des Verordnungsentwurfs sind aus Sicht einiger Kantone unklar. Die Kantone fordern Einsicht in die Abschaltpläne der VNB und Richtlinien des Bundes, um eine einheitliche Umsetzung zu erreichen.
2.2 Gemeinden
Es haben sich im Rahmen der Vernehmlassung gesamthaft sechs Gemeinden geäussert. Namentlich sind es die folgenden: Lausanne, Möhlin, Muri b. Bern, Orbe, Kloten und Zürich. Weiter haben der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband und der Interkommunale Verwaltungsdienst eine Stellungnahme eingereicht.
Die Städte und Gemeinden begrüssen es, dass die Verordnungsentwürfe veröffentlicht wurden und sie dazu Stellung nehmen können. Der Schweizerische Städteverband weist darauf hin, dass die Verordnungen keine Auskunft darüber geben, auf Basis welcher Kriterien die unterschiedlichen Eskalationsschritte im Falle einer Lageverschlechterung aktiviert werden.
Aus Sicht des Schweizerischen Städteverbands und des Schweizerischen Gemeindeverbands muss die Kommunikation zwischen Bund, Kantonen und Städten bzw. Gemeinden unabhängig von der Schwere der Krise geklärt und gesichert werden, damit die institutionellen Akteure systematisch vor der Öffentlichkeit informiert werden. Die Städte bzw. Gemeinden sollten unbedingt in diese Informationsflüsse eingebunden werden, damit sie ihrer Rolle als bürgernahe institutionelle Akteure vollumfänglich gerecht werden können.
Aufgrund der grossen gegenseitigen Abhängigkeit zwischen den Energieträgern Strom und Gas sollten die Bewirtschaftungsmassnahmen in diesen zwei Bereichen besser koordiniert werden (Schweizerischer Städteverband und Schweizerischer Gemeindeverband).
2.2.1 Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
Es ist wichtig, dass diese Massnahmen einfach und für die Bevölkerung leicht verständlich sind sowie problemlos kommuniziert werden können. Der Schweizerische Städteverband ist jedoch der Meinung, dass die Zahl der Massnahmen und ihr Detaillierungsgrad mit vier Eskalationsschritten zu hoch ist, worunter die Klarheit leide. Die Stadt Lausanne wünscht sich die Aufnahme eines Abschnitts zu den Hilfen für jene Wirtschaftssektoren, die von den Beschränkungen und Verboten betroffen sind.
Art. 2
Der Schweizerische Städteverband beantragt eine Ergänzung von Artikel 2, weil die öffentliche Beleuchtung teilweise in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt. Es sei wichtig, die Koordination zwischen dem ASTRA, den Kantonen und den Gemeinden zu gewährleisten. Der Schweizerische Gemeindeverband weist darauf hin, dass die öffentliche Beleuchtung sowohl durch nationale als auch kantonale Gesetze geregelt ist und die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten soll. Somit müssten sich die Gemeinden an den von den Kantonen erlassenen Ausnahmen orientieren. Die öffentliche Beleuchtung sei technischen Zwängen unterworfen, weshalb Absatz 5 angepasst werden sollte («soweit es technisch möglich ist»).