Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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Art. 9
Die Grünen begrüssen es, dass mit der Temporeduktion auf Autobahnen auch der Ausstoss von CO2 reduziert wird. Die Grünliberalen, die SVP und die FDP lehnen diesen Artikel ab.
Anhänge 1 und 2
Die Grünliberalen sind erstaunt über gewisse Massnahmen nach den Anhängen 1 und 2 sowie deren Zuteilung zu den Eskalationsstufen. Aus ihrer Sicht sind Effektivität, ein kleiner wirtschaftlicher Schaden und Überprüfbarkeit die wichtigen Kriterien für die Selektion der Massnahmen. Nicht zuletzt müssten Massnahmen einleuchtend sein, damit sie von den Unternehmen und der Bevölkerung umgesetzt werden. Die Grünliberalen fordern eine Ausnahme für Gefriereinrichtungen im Forschungsbereich, bei denen tiefere Temperaturen zu erlauben seien.
Die Grünen hegen Zweifel, ob die Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie in Anhang 1 des zur Vernehmlassung unterbreiteten Verordnungsentwurfs realistisch sind. Begleitend zu den Verboten brauche es eine starke Informationskampagne. Ferner könne die Einhaltung der Beschränkungen und Verbote nicht systematisch kontrolliert werden. Die Grünen befürchten daher, dass die Beschränkungen und Verbote nicht akzeptiert werden und folglich ihre Wirkung nicht entfalten können.
Anhang 1, Eskalationsschritt 2
Die Mitte fordert den Bundesrat dazu auf, eine allfällige Reduktion der Heiztemperaturen in Privathaushalten auf unter 20°C nur als Ultima Ratio und so kurz wie möglich anzuordnen und andere Massnahmen zu priorisieren. Somit würde insbesondere den Bedürfnissen von betagten und kranken Personen, die nicht in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen wohnen, besser Rechnung getragen.
Anhang 1, Eskalationsschritt 3
Die Einschränkung der Elektromobilität habe als kurzfristige Massnahme womöglich ihre Berechtigung. Dies führe aber zu einem Attraktivitätsverlust von Elektroautos und widerspreche damit den langfristigen Bemühungen der Mobilitätsdekarbonisierung. Die Mitte, die Grünen und die FDP lehnen diese Beschränkungen bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen (Punkt 6) ab.
Die Begrenzung der Raumtemperatur solle auch für Öl- und Gasheizungen gelten. So werde verhindert, dass Hausbesitzerinnen und -besitzer wegen der Besserstellung fossiler Heizungen diese auch in Zukunft bevorzugen, statt auf fossilfreie Alternativen zu wechseln.
Anhang 2, Eskalationsschritt 2
Es sei auch zu hinterfragen, ob die Energieeinsparung durch ein Verbot der Beleuchtung öffentlich zugänglicher Orte (wie z. B. von Parkhäusern) die Einschränkung des Sicherheitsbedürfnisses der Menschen wirklich aufwiegen würde (Die Mitte).
2.3.2 Verordnung über die Sofortkontingentierung elektrischer Energie
Einer der grössten Mängel der Vorlage ist laut der SVP, dass im Ernstfall aufgrund der Kontingentierungspflicht für Telekommunikationsunternehmungen diese ihre Netze faktisch teilweise abschalten müssten.