Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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Art. 3
Der SGV schlägt vor einen neuen Absatz hinzuzufügen, in dem definiert ist, dass die Notwendigkeit von elektrischen Anlagen, Geräten und Lichtquellen durch den jeweiligen Endverbraucher zu beurteilen ist.
Art. 9
Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen wird vom SGV kritisiert. Er beantragt, dass der entsprechende Artikel gestrichen wird.
Anhang 1, Eskalationsschritt 1
Bei der Einschränkung der gewerblichen Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäschemangeln verlangt der SGV, dass Wäschereien und Textilreinigungen, Unternehmen in der Gastronomie und Hotellerie sowie Apotheken und Drogerien auszunehmen sind.
Zudem sei die Vorgabe von 20°Celsius mit der Einstellung der Heizkurve gemäss SGV nicht umsetzbar, da die Heizkurve nicht auf einzelne Räume, sondern nur auf ein Gebäude insgesamt eingestellt werden könne.
In Bezug auf die Minimaltemperatur bei Kühlschränken sei, so der SGV, klar zwischen gewerblichen und privaten Nutzungen zu unterscheiden. Bei der Minimaltemperatur bei Gefrierschränken seien zudem Gefrierschränke, die zum Zwecke der Forschung und Entwicklung in der Pharma, Chemie, Biotechnologie, Farben- und Lackindustrie, Tabakverarbeitung usw. auszunehmen.
Der SGV verlangt weiter, dass die Lemmata 8 bis 10 sowie 12 gestrichen werden.
Anhang 1, Eskalationsschritt 2
Der SGV fordert, dass die Lemmata 4, 5, 9, 10 und 12 gestrichen werden.
Anhang 1, Eskalationsschritt 3
Die Reduktion der Ladenöffnungszeiten sei gemäss SGV zu streichen, da dies ein gravierender Eingriff in die Wirtschaft und Versorgungssituation der Bevölkerung wäre. Es bestehe die Gefahr, dass die Verrechenbarkeit der geschlossenen Stunden zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der KMU führt.
Weiter verlangt der SGV die Streichung des Verbots der privaten Nutzung von Elektroautos.
Anhang 2, Eskalationsschritt 2
Der SGV schlägt vor anstelle eines Verbotes eine Reduktion der Betriebsdauer von Bildschirmen und Beamern sowie Beleuchtungen zu Werbezwecken festzulegen.
Weiter sei der Begriff «Getränkekühler» zu präzisieren sowie beim Betrieb von Eismaschinen zu ergänzen, dass die Produktion von Eis zur Kühlung von Getränken nach deren Ausschank gemeint ist.
Anhang 2, Eskalationsschritt 3
Lemmata 2 und 3 seien gemäss SGV zu streichen oder gegebenenfalls die Betriebsdauer zu reduzieren. Lemmata 7, 8 und 10 sollen ebenso gestrichen werden.