Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten

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Art. 4

Bei den Ausnahmen wäre für economiesuisse und den SAV eine einheitliche Regelung auf Bundesebene zielführend, da Wettbewerbsverzerrungen vermieden und schweizweit Rechtssicherheit geschaffen würde.

Für Travail.Suisse ist fundamental, dass die medizinische Grundversorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unabhängig von technischen Bedingungen gewährleistet ist.

Der SGV befürwortet die Aufnahme von Apotheken und Drogerien, Telekommunikationsanlagen und - dienste und Logistikzentren und Tankstellen in die Liste der Ausnahmen.

2.5.2 Weitere Verbände, Stiftungen und NGO

Zahlreiche sektorielle Verbände sowie einige Stiftungen und NGO haben im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eine Stellungnahme eingereicht. Sie vertreten vor allem die Interessen des Landwirtschaftssektors, der Industrie, der Immobilienwirtschaft, des Detailhandels, der Hotellerie, des Tourismus und des Gastro-, Sport- und Kulturbereichs.

Die Verbände des Dienstleistungssektors haben vor allem Rückmeldungen zur Verordnung über die Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie gegeben. Die Verbände der Industrie haben sich überwiegend zu den Verordnungen über die Kontingentierung und Netzabschaltungen geäussert.

2.5.2.1 Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie

Fast alle Verbände begrüssen es, dass mit diesem Verordnungsentwurf die Bevölkerung und die Unternehmen in die Pflicht genommen werden. Positiv angemerkt wird zudem, dass der Verordnungsentwurf zwischen privater und gewerblicher Nutzung bzw. Amateur- und Profibereich unterscheidet. Die Systematik der Eskalationsstufen/-schritte erscheint den meisten Vernehmlassungsteilnehmenden logisch.

Einige Verbände kritisieren jedoch das Mikromanagement, das im Zusammenhang mit den Listen von Beschränkungen und Verboten der Verwendung elektrischer Energie erforderlich sei, und zweifeln das tatsächliche Sparpotenzial der vorgeschlagenen Massnahmen an. Viele äussern sich skeptisch hinsichtlich der Frage, ob die Bevölkerung derartige Massnahmen tatsächlich einhält. Anstelle von solchen schwer kontrollierbaren Massnahmen wünschen sich einige eine rasche, flächendeckende Ausrollung von intelligenten Messgeräten (Smart-Metern) in der gesamten Bevölkerung.

Anhang 1, Eskalationsschritt 1

Spitex Schweiz verlangt eine Ausnahme für private Haushalte betreffend die Maximaltemperatur von 40°C bei der Benutzung von Waschmaschinen. Dies aus Hygienegründen (bei Diarrhö, Inkontinenz, Viren-/Bakterienbefall).

Aus Sicht von Spitex Schweiz sollten Spitex-Organisationen explizit unter den Institutionen des Gesundheitswesens aufgeführt werden.

Es sei in Bezug auf den Betrieb von Kühl- und Gefriermöbeln und deren Temperatureinstellungen eine Ausnahme für Spitäler/Kliniken, Apotheken und Forschungseinrichtungen vorzusehen. Es geht dabei