Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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dass für die Referenzmenge der Mehrjahresdurchschnitt der drei höchsten Verbrauchsmonate der entsprechenden Kalendermonate der letzten fünf Jahre beigezogen werden soll.
Im Zusammenhang mit der alternativen Referenzmenge wird der Schwellenwert von 20 Prozent Abweichung im Vergleich zum Vorjahresmonat als zu hoch empfunden. Economiesuisse, der SGV und SAV schlagen einen Wert von 10 Prozent vor.
Zudem fordert economiesuisse, dass neben einer möglichen Wachstumskorrektur auch eine mögliche Sparkorrektur inkludiert wird. Freiwillige bereits umgesetzte Sparmassnahmen sollen bei der Referenzberechnung berücksichtigt werden, falls die Einsparungen dokumentiert und nachgewiesen werden können. Es brauche eine rechtliche Festlegung, so dass freiwillige Einsparungen an die Referenzmenge angerechnet werden können.
Art. 7
Economiesuisse unterstreicht, dass die Multi-Site-Lösung zwingend für den Winter 2023/2024 zu erarbeiten ist und fügt an, dass sich die Wirtschaft diese bereits für diesen Winter gewünscht hätte. Derselben Meinung ist auch der SAV.
2.5.1.3 Verordnung über die Kontingentierung elektrischer Energie
Die Bemerkungen zur Verordnung über die Kontingentierung sind in ihren Grundsätzen deckungsgleich mit denjenigen zur Sofortkontingentierung (2.5.1.2).
Seitens Dachverbände wurden die folgenden Punkte besonders hervorgehoben:
Zwingend schweizweite Kontingentierung (Art. 3 Abs. 2);
Referenzmenge basierend auf dem Mehrjahresdurchschnitt der drei höchsten Verbrauchsmonate der entsprechenden Kalendermonate der letzten fünf Jahre berechnen und Flexibilität stärken (Art. 4 Abs. 1 und 2);
Weitergabe von Kontingenten muss bis 2023/2024 zwingend möglich sein (Art. 8);
Ausnahmen bei einer Kontingentierung ermöglichen;
Einsatz von Notstromgruppen zwingend ermöglichen.
Zudem sind die folgenden Vorschläge zu prüfen:
Präventive «Abschaltungen»;
Kontingentierung für alle Unternehmen.
2.5.1.4 Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen
Gemäss economiesuisse und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband soll geprüft werden, ob anstelle der allfälligen Netzabschaltungen ein höherer Kontingentierungssatz (beispielsweise 50 % Kontingentierung statt 8h-/4h-Rhythmus) zielführend sein könnte. Damit könnten unter Umständen die Netzabschaltungen verhindert werden und somit auch die volkswirtschaftlichen Schäden kleiner gehalten werden.