Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten

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Verschiedene Verbände erachten die Einschränkung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen als unverhältnismässig. Der Anteil der Elektromobilität am Gesamtstromverbrauch falle mit aktuell weniger als einem Prozent nicht ins Gewicht. Gerade mit Blick auf das geringe Einsparpotenzial erscheine es falsch, den steigenden Elektromobilitätstrend mit den Ankündigungen eines möglichen Verbots zu hemmen.

Anhang 2, Eskalationsschritt 1

Die Verbände der Gastronomie und des Gastgewerbes möchten, dass in Bezug auf das Verbot von Eismaschinen die Präzisierung «Produktion von Eis zur Kühlung von Getränken nach deren Ausschank» ergänzt wird. Die aktuelle Formulierung könne sonst so verstanden werden, dass beispielsweise auch Systeme wie Kühltische oder Zapfanlagen betroffen sind.

Die Verbände im Landwirtschaftsbereich (darunter der Schweizer Bauernverband) merken an, dass das Verbot der Beleuchtung in Räumen, in denen sich keine Personen aufhalten, auch Räume mit Tieren betreffen könnte. Das Licht sei jedoch essentiell für das Wohlbefinden der Tiere.

Anhang 2, Eskalationsschritt 2

Die Verbände der Gastronomie verlangen eine Präzisierung der Formulierung «Betrieb von Getränkekühlern». In der aktuellen Fassung sei unklar, ob darunter lediglich Geräte mit der Glastür, die offenen Kühlregale ohne abschliessende Tür, und/oder klassische Kühlschränke fallen, die mit Getränken gefüllt sind. Ausserdem wird gefordert, dass Bars und Diskotheken vom Verbot ausgenommen werden. Denn der Betrieb einer Bar oder Diskothek ohne gekühlte Getränke führe zu massiven wirtschaftlichen Einbussen.

Der Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen ist gegen das Verbot von Rolltreppen und Fahrsteigen und auch gegen ein mögliches künftiges Verbot von Aufzügen. Rolltreppen und Fahrsteige seien, insbesondere wenn sie mit einem Standby-System ausgerüstet sind, gar nicht so energieintensiv und erlaubten einen reibungsloseren Personenfluss. Aufzüge seien für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ferner unverzichtbar.

Anhang 2, Eskalationsschritt 3

Die Verbände im Sportbereich regen an, anstatt die Beleuchtung von Sportplätzen und -anlagen zu verbieten, die Maximalbeleuchtungen dieser zu reduzieren. Aussenbeleuchtungsanlagen bieten die Möglichkeit, unterschiedliche Beleuchtungsstufen einzustellen. Durch den Verzicht auf die Maximalbeleuchtung kann eine signifikante Stromeinsparung erreicht werden, ohne dass das Sporttreiben am Abend verunmöglicht wird. Dies würde die Auswirkungen der Einschränkung des Amateursports reduzieren. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende fragen sich, ob das Verbot der Beleuchtungen von Sportplätzen und -anlagen auch für Sportanlagen im Innenbereich gilt. Würde die Beleuchtung von Sportplätzen und -anlagen im Eskalationsschritt 3 generell verboten, wäre dies gleichbedeutend mit der Verunmöglichung der meisten Profi-Sportveranstaltungen – was ja aber erst im Eskalationsschritt 4 verboten werden soll. Es wird auch angeregt, das Verbot der Beleuchtung von Sportplätzen und --anlagen erst in Eskalationsschritt 4 aufzuführen.

Der Begriff «Discobeleuchtung» sei sehr ungenau, unvollständig und die Massnahme sei auch materiell ungeeignet zur Zielerreichung der Verordnung. Weder Discobeleuchtungen noch der punktuelle Einsatz von Nebelanlagen würden einen relevanten Anteil des Energieverbrauchs von entsprechenden Kulturbetrieben ausmachen, die Ersparnis dürfte im Promillebereich liegen. Zudem ergeben sich durch die