Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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Referenzmenge
Fast alle Verbände plädieren für die Berechnung der Kontingente für andere Referenzperioden und -mengen als die im Verordnungsentwurf genannten. Am häufigsten wird eine Referenzmenge basierend auf dem durchschnittlichen oder höchsten Verbrauch des entsprechenden Kalendermonats der letzten fünf Jahre vorgeschlagen. Durch diesen Mechanismus würden Unternehmen, die in den letzten Jahren grosse Energiesparanstrengungen unternommen haben, weniger hart «bestraft». Einige Verbände fordern sogar, dass diese Energieeinsparungen bei der Berechnung des Kontingents berücksichtigt werden. Die alternative Berechnungsmethode, die den letzten gemessenen Monatsverbrauch des aktuellen Jahres heranzieht, wird von zahlreichen Verbänden begrüsst. Mit Blick auf diese alternative Referenzmenge wird am häufigsten ein Anstieg um 5 bis 10 Prozent statt des im Verordnungsentwurf vorgesehenen Schwellenwerts von 20 Prozent vorgeschlagen.
Verteilnetzübergreifende Multi-Site-Verbraucher
Aus Sicht der gesamten Wirtschaft sollte für Multi-Site-Grossverbraucher die Möglichkeit geschaffen werden, unabhängig vom Netzgebiet für die Berechnung des Kontingents als Einheit behandelt zu werden. Das ist aktuell nur innerhalb desselben Netzgebietes möglich. Diese Lösung sei zwingend bis zum Winter 2023/2024 zu erarbeiten.
Kontingenthandel
Alle Verbände, die sich dazu geäussert haben, begrüssen, dass der Kontingenthandel grundsätzlich ermöglicht wird und noch für diesen Winter eine Pilotphase starten soll. Der Pilot solle aber möglichst vielen Firmen offenstehen; die Kriterien dürfen entsprechend nicht zu restriktiv ausfallen. Dies sei umso wichtiger, da es die Kontingentverschiebung innerhalb eines Unternehmens über Verteilnetzgrenzen hinweg derzeit noch nicht gibt.
Kontrolle der Einhaltung der Kontingente
Mehrere Verbände bemerken, dass anstelle des VSE der jeweilige Verteilnetzbetreiber die Einhaltung der Kontingente kontrollieren sollte. Es sei unklar, ob und wie der VSE dies bewerkstelligen kann. Die Daten sind beim Verteilnetzbetreiber, weshalb dieser die Kontingentierung kontrollieren solle.
Force-Majeure-Klausel
Mehrere Verbände verlangen die Einführung eines Force-Majeure-Artikels in der Verordnung. Privatrechtliche Verpflichtungen müssen durch die vorliegende Verordnung ausser Kraft gesetzt werden. Es sei wichtig, in der Verordnung einen solchen Artikel zu haben, um gegenüber den Vertragspartnern eindeutig und einfach kommunizieren zu können. Verschiedene Formulierungen für eine solche Klausel wurden vorgeschlagen.
2.5.2.3 Verordnung über die Abschaltung von Stromnetzen
Die Verbände im Industriebereich geben zu bedenken, dass bei zyklischen Abschaltungen viele Industriebetriebe vorzeitig ihren Betrieb einstellen müssen werden, weil ein so kurz getakteter «on-off-Betrieb» (4/4h oder 4/8h) prozessbedingt nicht möglich sei. Solche regelmässigen Netzabschaltungen hätten bei vielen Unternehmen einen vollständigen Ausfall der Produktion zur Folge. Zudem seien in einem solchen Fall die Auswirkungen auf die nachgelagerten Lieferketten unabsehbar. Der volkswirtschaftliche