Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten
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Schaden wäre enorm. Daher müsse bei den stromintensivsten Unternehmen der Schweiz geprüft werden, ob bei diesen eine präventive Abschaltung gegen Entschädigung (Ausschreibung/Auktionierung) möglich ist, um so Netzabschaltungen als Ultima Ratio zu verhindern. Die Kosten hierfür sind dem immensen volkswirtschaftlichen Schaden von zyklischen Abschaltungen gegenüberzustellen.
Des Weiteren werden die folgenden weiteren Ausnahmen von Netzabschaltungen verlangt:
Produktion und Verarbeitung von verderblichen Agrarprodukten
Sollte an den Netzabschaltungen festgehalten werden, sind landwirtschaftliche Betriebe sowie Verarbeitungsbetriebe mit verderblichen Agrarprodukten (wie z. B. Milch) aufgrund der einschneidenden Effekte auf das Tierwohl und die Lebensmittelversorgung auszunehmen. Auch Betriebe, welche Strom zur Einspeisung produzieren, dürfen nicht vom Netz entkoppelt werden. Dies soll sowohl für landwirtschaftliche Biogasanlagen sowie grössere PV-Anlagen ab 50 kWp gelten.
Alte oder kranke Menschen, die zu Hause wohnen
Immobilienverbände fordern eine Ausnahme von Netzabschaltungen für Wohnungen, die von älteren oder kranken Menschen bewohnt werden, ähnlich wie für die Spitäler.
Angebote der familienergänzenden Bildung und Betreuung
Tierarztpraxen
Art. 4
Spitex Schweiz verlangt, dass als wichtiger Akteur zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung auch die Spitex-Organisationen explizit in Absatz 1 Buchstabe a genannt werden.
Zahlreiche Verbände haben sich zu Absatz 2 geäussert. Viele von ihnen lehnen ihn grundsätzlich ab, weil nur eine Regelung auf Bundesebene verhindern könne, dass durch unterschiedliche kantonale Ausnahmen ein Flickenteppich entsteht. Die Verbände, die sich nicht gegen diese Bestimmung aussprechen, verlangen vom Bund Richtlinien zur Unterstützung der Kantone und für einen einheitlichen Vollzug.
Force-Majeure-Klausel
Wie bei den Kontingentierungen wird auch für die Netzabschaltungen eine Force-Majeure-Klausel gefordert.
2.6 Unternehmen und weitere interessierte Kreise
Im Rahmen der Vernehmlassung haben 86 Unternehmen und weitere interessierte Kreise ihre Stellungnahmen eingereicht.
Im Allgemeinen befürworten die Unternehmen die Anstrengungen des Bundes zur Erarbeitung von Massnahmen im Falle einer Strommangellage und begrüssen diese in ihren Grundsätzen. Weiter betonen sie ihre bisher geleisteten Sparmassnahmen.
Insbesondere den Betreibern kritischer Infrastrukturen (v. a. Abwasserreinigungsanlagen und Telekommunikationsunternehmen), den Pharmaunternehmen und Unternehmen im Gesundheitsbereich ist es