Vorlage
Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 13 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 7Fedlex · Vorlage
Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
«%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 2 Der Einsatz der Verbote würde im Krisenfall bestenfalls gestaffelt erfolgen:
Eskalationsschritte 1 (geringe Einschränkungen) bis 4 (weitreichende Mas- (Art. 4) snahmen, mit welchen in Kombination mit der Kontingentierung der Einsatz
von Netzabschaltungen verhindert werden sollen.
Der Massnahmenkatalog wird situativ und in Anhängigkeit der konkreten
Versorgungslage erst im Einsatzfall bestimmt werden.
Die Verwendung von Elektrizität zu folgenden Zwecken ist verboten:
Eskalationsschritt 1 (Einsatz erfolgt gleichzeitig mit den Verwendungsbeschränkungen Eskalationsschritt 1 (Anhang 1))
• Betrieb mobiler Heizgeräte, ausgenommen in bewohnten Räumen oder an Arbeitsplätzen, welche über keine anderen Heizmöglichkeiten verfügen
• Betrieb von Komfortheizungen im Aussenbereich wie Heizpilzen, Heizstrahlern oder Sitzheizungen von Sesselliften
• Betrieb mobiler Klimageräte und Ventilatoren ohne betriebliche Notwendigkeit
• Betrieb von Klimaanlagen in Arbeits- oder Wohnräumen zu Komfortzwecken ohne betriebliche Notwendigkeit
• Betrieb von Whirlpools, Körperbräunungsgeräten, Saunas, Infrarotkabinen, Dampfbädern, Massagesesseln und weiteren elektrisch betriebenen Wellnessanlagen im privaten Bereich
• Betrieb von Eismaschinen (Produktion von Eis zu Kühlungszwecken) im privaten Bereich
• Aussen- und Anstrahlbeleuchtungen von Gebäuden und Gärten sowie von Privatwegen, sofern die Beleuchtung der Anlage nicht aus Sicherheitsgründen notwendig ist
• Beleuchtung von Parkplätzen und Parkhäusern ausserhalb der Öffnungszeiten, ausgenommen Notbeleuchtungen
• Beleuchtung mit über 100 Lux an Orten ohne ständige Arbeitsplätze, sofern technisch möglich und umgehend realisierbar
• Beleuchtung in Räumen, in denen sich keine Personen aufhalten, soweit technisch möglich, ausgenommen Notbeleuchtungen
• Elektronische Geräte ausserhalb der Geschäftszeiten soweit technisch und betrieblich möglich, ausgenommen Kassenlogistik und systemrelevante IT-Geräte
• Heizung von Räumen mit durchgehend geöffneten Aussentüren.
• Elektrische Laubbläser
• Warmwasser in öffentlichen Toilettenanlagen