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Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 13 Seiten
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Verordnung über Beschränkungen und Verbote der Verwendung elektrischer Energie
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• In Diskotheken, Clubs und dergleichen sowie an Tanz- und ähnlichen Ver-
anstaltungen ist die Heizung auf die niedrigste Stufe einzustellen oder ganz auszuschalten.
• Streaming-Dienste müssen die Auflösung ihrer Streaming-Angebote auf
Standard Definition (SD) beschränken.
• Rechenzentren und Serverräume dürfen nicht unter 25°C gekühlt werden.
• Eismaschinen (Produktion von Eis zu Kühlungszwecken) im Gewerbebe-
reich dürfen maximal vier Stunden pro Tag betrieben werden.
Eskalationsschritt 3 (aufgeführt sind die Beschränkungen, die die Eskalationsschritte 1 und 2 ergänzen oder weitergehen als diese)
• Die Ladenöffnungszeiten müssen um […(1-2)] Stunden pro Tag reduziert
werden. Das Zeitfenster kann jedes Ladenformat eigenständig bestimmen.
Entschliesst sich eine Unternehmung, gewisse Filialen ganz zu schliessen oder den Laden nur noch an bestimmten Tagen zu öffnen, so wird die Anzahl geschlossener Stunden an die Reduktion der Ladenöffnungszeiten des gesamten Filialnetzes angerechnet.
• Kühltruhen müssen ausserhalb der Öffnungszeiten mit Styroporplatten oder
Nachtvorhängen abgedeckt werden.
• Die gewerbliche Nutzung von Wäschetrocknern, Bügeleisen und Wäsche-
mangeln ist während maximal acht Stunden pro Tag erlaubt. Nicht eingeschränkt ist die Nutzung für Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitäler, Geburtshäuser, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime.
• Wird die Wärme in Räumen überwiegend durch elektrische Energie (wie
Elektroheizungen und Wärmepumpen), so dürfen diese Räume höchstens auf 18°C geheizt werden. Ausgenommen sind Räume, die in Institutionen im Gesundheitswesen wie Spitälern, Geburtshäusern, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheimen der Behandlung von Patientinnen und Patienten dienen.
• Der Betrieb von Whirlpools, Körperbräunungsgeräten, Saunas, Infrarotka-
binen, Dampfbädern, Massagesesseln und weiterer elektrisch betriebener Wellnessanlagen im gewerblichen Bereich ist während maximal sieben Stunden pro Tag erlaubt.
• Die private Nutzung von Elektroautos ist nur für zwingend notwendige
Fahrten gestattet (z.B. Berufsausübung, Einkäufe, Arztbesuche, Besuch von religiösen Veranstaltungen, Wahrnehmung von Gerichtsterminen).