Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1.2 (Art. 16, 17, 21, 22 und 23)
Photovoltaikanlagen im Einspeisevergütungssystem
Klammerverweis bei Anhangnummer (Art. 16, 17, 21 und 23)
Ziff. 1
1 Anlagendefinition
Eine Photovoltaikanlage besteht aus einem oder mehreren Modulfeldern, einem oder mehreren Wechselrichtern und einem Messpunkt.
Ziff. 6
6 Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Bei Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, gilt die Anlagendefinition nach bisherigem Recht.