Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 24Fedlex · Vorlage
EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
Ziff. 2.10
2.10 Für neue Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung von weniger als
150 kW, und für erhebliche Erweiterungen solcher Anlagen um weniger als 150 kW Leistung, beträgt der Leistungsbeitrag 450 Franken pro kW sofern die Anlage oder die Erweiterung ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurde. Ein Grundbeitrag wird für diese Anlagen nicht ausgerichtet.
Ziff. 3 Bst. m
Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
m. die Erklärung, ob die Anlage die gesamte produzierte Elektrizität einspeist oder ob vom Eigenverbrauch gemäss Artikel 16 EnG Gebrauch gemacht wird.
Ziff. 4.1 Bst. h
4.1 Das Gesuch für grosse Anlagen hat mindestens folgende Angaben und Unter-
lagen zu enthalten:
h. die Erklärung, ob die Anlage die gesamte produzierte Elektrizität einspeist oder ob vom Eigenverbrauch gemäss Artikel 16 EnG Gebrauch gemacht wird.