Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Fall könnten unbrauchbare bzw. falsche Informationen an inländische und ausländische Behörden übermittelt werden. Eine schlechte Datenqualität wirkt sich somit zeitlich und qualitativ ungünstig auf die Meldungsbearbeitung aus. Sie schwächt das Geldwäschereiabwehrdispositiv und birgt im internationalen Kontext auch reputationelle Risiken.
Nicht zuletzt aufgrund der kontinuierlichen Zunahme an Verdachtsmeldungen ist die MROS darauf angewiesen, dass die Daten in «goAML» in einheitlicher Form eingehen und einem minimalen Standard entsprechen. Eine hohe Datenqualität ist Voraussetzung für die effiziente und korrekte Bearbeitung der Informationen durch die MROS. Sie ist weiter eine Grundbedingung, damit auch übergeordnete Analysen im strategischen Bereich vorgenommen werden können.
Es wird daher vorgeschlagen, einerseits den Vorschlag für einen neuen Absatz 7 in Artikel 23 GwG – wie im Projekt BEKJ – aufzunehmen und andererseits eine neue Bestimmung einzuführen, nach der das Bundesamt für Polizei (fedpol) den Datenstandard für die Meldungen über das Datenbearbeitungssystem bestimmt (Art. 23 Abs. 7 zweiter Satz GwG).
1.1.2.5 Massnahmen zur Verhinderung von Verstössen gegen Zwangs-
massnahmen nach dem Embargogesetz (EmbG) durch Personen, die dem GwG unterstellt sind
Die Schweiz kann in Anwendung von Artikel 1 Absatz 1 des Embargogesetzes (EmbG)34 diejenigen Sanktionen übernehmen, die von der UNO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis die EU) verhängt worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts dienen. Die Übernahme von Sanktionen wird vom Bundesrat beschlossen, der die hierfür notwendigen Verordnungen erlassen kann (Art. 2 Abs. 1 EmbG). Die vom Bundesrat angeordneten Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung von internationalen Sanktionen können verschiedene Massnahmen umfassen. Diese können den Handelssektor oder den Finanzsektor betreffen (Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter, Finanzierungsverbot etc.) oder sich individuell gegen die vom Bundesrat im Anhang einer Verordnung genannten Personen richten (Reiseverbot, Sperrung von Geldern etc.). Jede Verordnung bezeichnet die zuständige Kontrollbehörde. Grundsätzlich ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die zuständige Behörde für die Kontrolle der Durchsetzung von Zwangsmassnahmen; davon ausgenommen sind einige Bestimmungen, deren Umsetzung durch das Staatssekretariat für Migration oder durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sichergestellt wird. In dieser Funktion kann das SECO Kontrollen vor Ort durchführen und Auskünfte von allen Personen verlangen, die mittelbar oder unmittelbar von den Massnahmen betroffen sind (Art. 3 und 4 EmbG).
Finanzinstitute sind verpflichtet, die vom Bundesrat erlassenen Zwangsmassnahmen umzusetzen. Das SECO kann kontrollieren, ob sie diese Zwangsmassnahmen eingehalten werden. Die Art und Weise, wie ein Finanzinstitut organisiert sein muss, und das erforderliche Mass an Sorgfalt sind im Embargogesetz hingegen nicht ausdrücklich definiert. Die organisatorischen Massnahmen sind demnach nicht direkter Gegenstand der durch das SECO durchgeführten Kontrollen.
Die FINMA ist für die Überwachung der aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften im Finanzmarktrecht zuständig. Diese Vorschriften verlangen, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute alle Risiken, einschliesslich Rechts- und Reputationsrisiken, angemessen erfassen, begrenzen und überwachen sowie ein wirksames internes Kontrollsystem errichten. Dies schliesst nicht nur die strikte Einhaltung der Sanktionen, sondern auch die Begrenzung der Risiken im Zusammenhang mit der Missachtung oder Umgehung von ausländischen Sanktionen ein. In diesem Zusammenhang führte die FINMA 2022 mehrere Vor-Ort-Kontrollen