Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
teilweise von der Eröffnung eines Strafverfahrens abhängig, was auch für diese Behörden bei der Durchführung ihrer operativen Aufgaben eine Herausforderung darstellt.
Die geltende Regelung verpflichtet die Gesellschaften nicht ausdrücklich dazu, aktiv zu überprüfen, ob die von ihren Aktionärinnen und Aktionären übermittelten Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person der Gesellschaftsanteile tatsächlich korrekt sind. Ferner führt Art. 697j OR nicht notwendigerweise zur Identifizierung derselben Person wie das GwG, insbesondere wenn die Gesellschaft indirekt oder auf andere Weise kontrolliert wird. Neben diesen Mängeln des gesetzlichen Systems gibt es auch keine Kontrollen der gesetzlichen Verpflichtungen, was die Identifizierung potenzieller Verstösse erschwert und die Wirksamkeit des strafrechtlichen Sanktionssystems (Art. 327 und 327a des Strafgesetzbuches [StGB]37) infrage stellt.
Die Gesetzesvorlage soll diese Mängel beheben: Sie stärkt die Transparenzbestimmungen, vereinheitlicht diese (ein einziges gesetzliches System mit identischen Verpflichtungen und Sanktionen für alle Gesellschaftsformen, das auf das GwG abgestimmt ist) und verbessert die Umsetzung durch die Einführung von Überprüfungsmassnahmen auf der Ebene der juristischen Personen und die Einführung einer angemessenen und wirksamen Überwachungsfunktion für die im Register eingetragenen Informationen (eine Abstufung von Massnahmen, die von einer spezialisierten Kontrollstelle durchgeführt werden, anstelle von strafrechtlichen Sanktionen, die systematisch bei Verstössen verhängt werden sollten, was in der Praxis jedoch selten der Fall ist).
Bei den vorgeschlagenen Massnahmen wird auch die Entwicklung der internationalen Standards berücksichtigt, insbesondere die Überarbeitung der R. 24 der FATF. Die Hauptelemente dieser Überarbeitung des internationalen Standards sind die folgenden (siehe auch Kommentar zu den einzelnen Artikeln über die Auswirkungen dieser Änderungen):
i) Der Ansatz zur Erhebung von Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person wurde neu definiert und verbessert. Um den zuständigen Behörden einen schnellen und effizienten Zugang zu angemessenen, verlässlichen und aktuellen Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person zu verschaffen, sieht die revidierte R. 24 neu die Erhebung von Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person durch die Gesellschaften und die Einrichtung eines von einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung geführten Registers oder die Einführung eines effizienten alternativen Mechanismus vor. Die Länder müssen je nach Risiko, Kontext und Wesentlichkeit (z. B. Bedeutung des Finanzsektors) in ihrem Rechtssystem entscheiden, welche Option sie wählen.
ii) Die Anforderungen an die Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person wurden im Rahmen verbindlicher Definitionen präzisiert: In den Ländern müssen neu Mechanismen vorhanden sein, die gewährleisten, dass die Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person angemessen, verlässlich und aktuell sind. Die Anforderungen gelten für Gesellschaften und verschiedene andere Informationsquellen (Register sowie Finanzintermediäre).
iii) Die Transparenz und die Kontrollen in Bezug auf Treuhandverhältnisse («Nominees») wurden verstärkt. Es wurden neue Definitionen («Nominator», «Nominee Director», «Nominee Shareholder») eingeführt. Die auf die «Nominees» anwendbaren Massnahmen wurden auch durch verschiedene Meldepflichten im Zusammenhang mit der Gesellschaft und den relevanten Registern sowie durch die Verpflichtung, die gemeldeten Informationen einer Behörde zur Verfügung zu stellen oder einer Behörde durch einen alternativen Mechanismus Zugang dazu zu verschaffen, verstärkt.
37 SR 311.0