Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
erfassen. In mehreren Ländern wurden diese Register inzwischen auf sämtliche nationalen Rechtseinheiten ausgeweitet.62
Zeitpunkt der Erfassung der Angaben im Register
Die Länder setzen die Transparenzvorgaben in Bezug auf die wirtschaftlich berechtigten Personen auf unterschiedliche Weise um. Um Synergien optimal zu nutzen und die Regelungen wirtschaftsfreundlich auszugestalten, haben sich viele Länder dafür entschieden, neu gegründeten Unternehmen zu gestatten, die Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen anlässlich ihrer Registrierung einreichen zu können, wodurch die Erfassung in einem zweiten Schritt entfällt.63 Andere Länder verlangen die separate Einreichung dieser Angaben direkt bei einem bestimmten Register.64 Wiederum andere Länder sehen vor, dass die Informationen zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von den Rechtseinheiten an einen Notar oder «Resident Agent» weitergegeben werden, welche diese Informationen einem Register zustellen.65 Die Fristen zur Registrierung variieren je nach Rechtsordnung von wenigen Tagen bis zu drei Monaten.
Zentrales Register oder alternativer Mechanismus
Inzwischen haben sich 78 Staaten und 11 Territorien dafür entschieden, die Angaben über die wirtschaftlich berechtigten Personen in einem nationalen Zentralregister zu sammeln und zu halten.66
Daneben gibt es auch einzelne Länder, die statt eines Registers die Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen im Rahmen eines alternativen Mechanismus bereithalten.67
Zuständigkeit für das Register
Die Anfang 2023 bestehenden nationalen Register der wirtschaftlich berechtigten Personen sind je nach den landesspezifischen Gegebenheiten bei unterschiedlichen Ministerien oder Amtsstellen angesiedelt. In fast 40 Staaten sind die Handelsregisterbehörden zusätzlich zu ihren angestammten Aufgaben damit betraut, das (vom Handelsregister getrennte) nationale Register der wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen.68 Einzelne Länder integrieren die Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen direkt ins Handelsregister.69 In zahlreichen Staaten befindet sich das Register der wirtschaftlich berechtigten Personen bei einer eigens dafür geschaffenen Behörde im Finanzministerium,70 Justizministerium71 oder Wirtschaftsministerium.72 Einige Länder sehen vor, dass die Steuerbehörden für das Register zuständig sind,73 andere haben diese Aufgabe der Marktregulierungsbehörde,74 der
62 Botswana, Burkina Faso, Tanzania, Togo.
63 z. B. Portugal, VR China, Mauritius.
64 z. B. Belgien, Deutschland, Slowenien.
65 z. B. Uruguay, Britische Jungferninseln.
66 Etwa alle EU-Mitgliedstaaten, Vereinigtes Königreich, Liechtenstein, Norwegen, Island, Serbien, Albanien, Ukraine, Türkei, Vereinigte Staaten, Singapur, VR China, Indien, Indonesien, Saudi-Arabien.
67 Etwa durch «Resident Agents», welche die Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen ihrer Klienten halten und den Behörden zur Verfügung halten, wie dies in Antigua und Barbuda, Grenada, Jamaika, Panama, Saint Kitts und Nevis, Saint Vincent und die Grenadinen und den Seychellen vorgeschrieben ist; in Japan und Spanien obliegt dies den Notaren.
68 Etwa Frankreich, Luxemburg, Malta, Schweden, Vereinigtes Königreich, Serbien, Albanien, Moldova, Ukraine, Saint Lucia, Nicaragua, Kenia, Tunesien, Myanmar.
69 Ägypten, Bulgarien, Kuba, Saudi-Arabien.
70 Etwa Belgien, Kroatien, Deutschland, Griechenland, Österreich, Polen, Norwegen, Marokko.
71 Etwa Estland, Lettland, Portugal, Rumänien, Spanien, Liechtenstein.
72 Etwa Finnland, Italien, Litauen, Monaco, Katar, Vereinigte Arabische Emirate.
73 z. B. Ungarn, Island, Montenegro, Türkei, Israel, Dominikanische Republik, Kolumbien, Peru, Samoa, Togo.
74 VR China, Singapur.