Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Finanzaufsichtsbehörde,75 der Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität,76 der Zentralbank77 oder einer entsprechend mandatierten staatlichen Agentur78 übertragen.
Wirkungen des Registers
Fast alle nationalen Register sind rein deklaratorisch und geniessen keinen öffentlichen Glauben. Lediglich in Polen besteht die gesetzliche Vermutung, dass die Angaben im Register als richtig gelten, welches sich aber auf sehr umfangreiche Prüfverfahren abstützt. In allen Staaten/Territorien mit einem Register der wirtschaftlich berechtigten Personen sind die zur Meldung verpflichteten Rechtseinheiten für den Inhalt des Registers verantwortlich. In einzelnen Ländern, in denen statt eines zentralen Registers die Intermediäre («Resident Agent») oder Notare die Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen verwalten, tragen diese die Verantwortung hierfür.79
Unterstellte Rechtseinheiten
Je nach Rechtsordnung variieren die zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen verpflichteten Rechtsformen, aber grundsätzlich sind überall Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine zur Meldung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. In den meisten Staaten/Territorien werden zusätzlich auch Personengesellschaften und Stiftungen erfasst. Einzelne Länder sehen auch vor, dass Trusts und andere Rechtsvereinbarungen die Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen. Während diese Angaben in einigen Ländern im Register verfügbar sind (z. B. Österreich, Schweden, Zypern), sehen andere Rechtsordnungen dafür explizit ein spezielles (nicht öffentliches) Trustregister vor (Frankreich, UK).
Zusätzlich verlangen die meisten Länder die Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von ausländischen Rechtseinheiten, die einen genügenden Konnex zum Land aufweisen, wie etwa eine Zweigniederlassung, den Ort der tatsächlichen Verwaltung, den Erwerb von Immobilien oder anderen Vermögenswerten, wie Jachten, Flugzeugen und dergleichen. Nur in wenigen Ländern werden ausschliesslich nationale Rechtseinheiten zur Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen verpflichtet.80
Definition der wirtschaftlich berechtigten Personen
Die Definitionen der wirtschaftlich berechtigten Personen stimmen in fast allen Ländern mit dem FATF-Standard überein. Lediglich bei der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen mittels dem Kaskadenansatz gibt es vereinzelt Abweichungen (Fehlen der Stufe zur Kontrolle durch andere Mittel als Beteiligungen; Fehlen der Bestimmung der obersten Leitungs- und Verwaltungsorgane, wenn keine Kontrolle durch Beteiligung oder andere Mittel vorliegt). Diese Abweichungen wurden von der FATF bzw. vom Global Forum im Rahmen der Länderprüfungen gerügt. Mit zwei Ausnahmen stellen alle Länder die an den Rechtseinheiten wirtschaftlich berechtigten Personen fest; die beiden Ausnahmen, Schweiz (geltendes Recht) und Cook Islands, stellen hingegen entgegen dem Standard die an den Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen fest. Die relevante Beteiligungsschwelle für die wirtschaftliche Berechtigung liegt in der Regel bei 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte, während einige Länder geringere Quoten vorsehen (z. B. Argentinien: 1 Aktie; Kolumbien, Südafrika: 5 %;
75 Kroatien, Vanuatu.
76 Vereinigte Staaten.
77 Costa Rica, Uruguay.
78 Slowenien.
79 z. B. Jamaika, Panama, Japan.
80 z. B. nehmen EU-Mitgliedstaaten, deren nationale Register mit dem System «BORIS» EU-übergreifend miteinander vernetzt sind und die zuständigen nationalen Behörden diese Register konsultieren können, die in solchen Staaten angesiedelten ausländischen Rechtseinheiten von der Meldepflicht aus, nicht aber solche in Drittstaaten; Singapur, Vereinigtes Königreich, Gibraltar, Andorra, Israel, Indien, Hongkong erfassen gar keine ausländischen Rechtseinheiten.