Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Zugang zu den Angaben durch Behörden und Finanzintermediäre
Staaten regeln den Zugang zu den Informationen über wirtschaftlich berechtigte Personen im Register in unterschiedlicher Art. Stand Anfang 2023 präsentierte sich die Situation wie folgt:
• Unbeschränkter Zugang aller Behörden und Finanzintermediäre;97
• Unbeschränkter Zugang aller mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung betrauten Behörden wie AML/CTF-Behörden, Financial Intelligence Units, Finanzaufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Polizei, Gerichte (alle Staaten);
• Unbeschränkter Zugang aller mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung betrauten Behörden und zusätzlich der Steuerbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben (fast alle Staaten);
• Unbeschränkter Zugang der Finanzintermediäre im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten (Customer Due Diligence) auf die Informationen ihrer (prospektiven) Kunden, wobei die Konsultation mehrheitlich als Pflicht ausgestaltet ist;98
• Unbeschränkter Zugang für gewisse Behörde (AML/CTF-Behörden; Financial Intelligence Unit; Finanzaufsichtsbehörden; Strafverfolgungsbehörden; Gerichte; Steuerbehörden) und beschränkter Zugang auf Ersuchen anderer Behörden und der Finanzintermediäre, teilweise abhängig vom Nachweis eines berechtigten Interesses, das vom Zweck der Bekämpfung der GW/TF abgedeckt sein muss;99
• Unbeschränkter Zugang der Steuerbehörden und beschränkter Zugang auf Ersuchen anderer Behörden.100
In zahlreichen Ländern, in denen kein Register der wirtschaftlich berechtigten Personen besteht, wird durch die Rechtsordnung sichergestellt, dass die AML/CTF-, Aufsichts-, Strafverfolgungs- und Steuerbehörden die Informationen über wirtschaftlich berechtigte Personen direkt bei den Rechtseinheiten und/oder den Finanzintermediären einholen können.101
Öffentlichkeit des Registers?
Die Öffentlichkeit der Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen wird damit begründet, dass die mit dem freien Zugang erhöhte Anzahl der Nutzer eine unabhängige Prüfung der im Register enthaltenen Daten fördern solle (insbesondere durch das «Discrepancy Reporting», welches es jedem Nutzer erlaubt, unrichtige oder zweifelhafte Informationen der registerführenden Behörde zu melden). Der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre bilden jedoch rechtliche Schranken, wodurch in der Regel nur gewisse Angaben frei einsehbar sind (Name, Staatsangehörigkeit, Status). Zudem wird der öffentliche Zugang teilweise von der Geltendmachung eines berechtigten Interesses abhängig gemacht, was mit entsprechenden Kontrollschritten einhergeht (insb. Erfordernis einer institutionalisierten unabhängigen Beurteilung, was als berechtigtes Interesse gilt, einschliesslich der Möglichkeit Rechtsmittel ergreifen zu können; z. B. Liechtenstein, Albanien). Im Gegensatz dazu stehen jene Länder, in denen diese sensiblen personenbezogenen Informationen als vertraulich und besonders schützenswert gelten, was einen öffentlichen Zugriff auf das Register ausschliesst.102
97 Lettland, Polen, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Ägypten, Libanon.
98 z. B. Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechien, Andorra, Gibraltar, Serbien, Bermuda.
99 z. B. Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern, Liechtenstein, Norwegen, Island, Albanien, USA, Indonesien.
100 z. B. Argentinien, Ghana, Israel, Kenia, Türkei.
101 z. B. Schweiz, Australien, Neuseeland, Belarus, Russland, Saint Kitts und Nevis, Korea, Malaysia.
102 z. B. diverse karibische Inseln, die USA, alle südamerikanischen Staaten, Hongkong, Japan, Korea, Malaysia, Singapur, diverse pazifische Kleinstaaten, Israel, Türkei, Bahrain, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, diverse afrikanische Staaten.