Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen

Die EU verlangt gestützt auf die 4. Geldwäschereirichtlinie,103 dass alle Mitgliedstaaten ein zentrales Register über die wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen und anderen Rechtsvereinbarungen führen. Dieses muss gemäss EU-Vorgaben104 auch ohne Nachweis eines berechtigten Interesses für die Öffentlichkeit zugänglich sein (ausser bei den Ländern, in denen Trusts in einem separaten Register erfasst sind). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte eine entsprechende Regelung105 in einem Mitgliedstaat im November 2022 für unverhältnismässig und grundrechtswidrig. Die Geldwäschereibekämpfung werde durch die (zusätzliche) Transparenz nicht in einem Ausmass verbessert, welches den schweren Eingriff in die fundamentalen EU-Rechte auf Privatleben und Schutz persönlicher Daten rechtfertigt. Auch die Tatsache, dass es schwierig sei, ein berechtigtes Interesse nachzuweisen, legitimiere die vorbehaltlose Öffentlichkeit nicht. Im derzeit in der EU diskutierten Entwurf einer Richtlinie wird vorgeschlagen, den Zugang wieder auf Personen zu beschränken, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können.106

Sanktionen/Massnahmen

Zahlreiche Staaten sehen bei Verstössen gegen die Regelungen über die wirtschaftlich berechtigten Personen administrative Massnahmen und Sanktionen gegen die fehlbaren Rechtseinheiten, deren Organe und/oder gegen die wirtschaftlich berechtigten Personen selbst vor (insb. Alle EU-Mitgliedstaaten). Bei schweren Verstössen, wie etwa vorsätzliche Falschinformationen oder die wiederholte Weigerung zu kooperieren, sehen viele Länder zusätzlich strafrechtliche Massnahmen (insb. Bussen, aber auch Gefängnisstrafen) gegen die Organe der Rechtseinheiten vor.107 Einzelne Länder bedienen sich (zusätzlich) anderer Massnahmen, um die Identifikation und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen durchzusetzen: Verwirkung der Mitgliedschafts- und Vermögensrechte (Dividendenausschüttungsverbot) von Gesellschaftern, die ihre Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Identifikation und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen nicht wahrnehmen,108 Auflösung der fehlbaren Rechtseinheit bei wiederholter Weigerung, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und zu melden;109 Berufsausübungs- oder Geschäftstätigkeitsverbote für Mitglieder der obersten Leitungsorgane von Rechtseinheiten, die ihre wirtschaftlich berechtigten Personen nicht identifiziert und gemeldet haben,110 Ausschluss fehlbarer Rechtseinheiten von öffentlichen Ausschreibungen/Subventionen,111 Anmerkung im Register, dass die Rechtseinheit aufgrund zweifelhafter Angaben über ihre wirtschaftlich berechtigten Personen als unzuverlässig gilt.112 Gewisse Länder ahnden Verstösse in diesem Bereich ausschliesslich mit strafrechtlichen Sanktionen.113

Bewertung der Register durch internationale Gremien

103 Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015

104 Art. 30 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2028 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung sowie der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU.

105 EuGH, Urteil vom 22. November 2022, Rechtssache C-37/20 und C-601/20, Luxembourg Business Registers und Sovim.

106 https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/12/07/anti-money-laundering-council-agreesits-position-on-a-strengthened-rulebook/

107 z. B. Finnland, Irland, Lettland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Norwegen, Island, Vereinigtes Königreich, Ukraine, Liechtenstein, USA, Neuseeland, Israel, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate; VR China.

108 Slowakei, Tschechien, Indien.

109 Dänemark, Lettland, Malta, Rumänien, Isle of Man, Jersey, Panama, Vanuatu.

110 Frankreich, Brasilien, Indonesien, Bahrain.

111 Portugal, Slowakei.

112 Ungarn.

113 z. B. Guernsey, Isle of Man, Jersey, Bermuda, British Virgin Islands, Hongkong, Japan, Malaysia, Ghana.