Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen

aus kriminellen Tätigkeiten missbraucht werden. Zu diesen Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko gehören alle diejenigen, die in der Empfehlung 22 (d) und (e) der FATF definiert sind. Diese werden jetzt auf Steuerberatungen ausgeweitet.

Notarinnen und Notare, andere selbständige Angehörige juristischer Berufe sowie Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen für Gesellschaften unterstehen den gleichen Sorgfaltspflichten wie Finanzintermediäre (Sorgfaltspflicht gegenüber Klientinnen und Klienten, Meldepflichten). Die Mitgliedstaaten sehen «von einer Anwendung der Verpflichtungen […] nur ab, soweit eine solche Ausnahme für Informationen gilt, die sie von einem Klienten erhalten oder in Bezug auf diesen erlangen, wenn sie für ihn die Rechtslage beurteilen oder ihn in oder im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren verteidigen oder vertreten, wozu auch eine Beratung über das Betreiben oder Vermeiden solcher Verfahren zählt, wobei unerheblich ist, ob diese Informationen vor, bei oder nach einem solchen Verfahren empfangen oder erlangt werden». Ebenso müssen die Mitgliedstaaten für eine angemessene Überwachung der in der Richtlinie vorgesehenen Pflichten sorgen.

Um den Anwendungsbereich des bestehenden Rechtsrahmens auszuweiten und allfällige Lücken zu schliessen, präsentierte die Europäische Kommission am 20. Juli 2021 neue Gesetzesvorschläge zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.120 Die derzeit diskutierten Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission sehen vor, diese Pflichten in eine neue EU-Verordnung aufzunehmen; derzeit wird eine Ausweitung der Meldepflicht in Form einer Gegenausnahmeregelung (wenn Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare oder andere Juristinnen und Juristen wissen, dass die Klientin oder der Klient ihre Rechtsberatung für Geldwäscherei oder für bestimmte Transaktionen mit besonders hohem Risiko nutzt) oder einer engeren Definition der Rechtsberatung, die ausgenommen werden kann, diskutiert.

Frankreich

In Frankreich untersteht ein umfangreicher Kreis von Fachleuten den Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der vollständig mit den von der FATF bezeichneten Berufen und Tätigkeiten übereinstimmt und manchmal noch darüber hinausgeht (z. B. Unterstellung der Caisses des règlements des pécuniaires des avocats). Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare unterstehen den Bestimmungen des französischen Währungs- und Finanzgesetzes, wenn sie sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit im Namen und für Rechnung ihrer Klientinnen und Klienten an Finanz- oder Immobilientransaktionen beteiligen, wenn sie ihren Klientinnen und Klienten bei der Vorbereitung oder Durchführung von Transaktionen behilflich sind, die Folgendes betreffen: a) den Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben; b) die Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten, die den Klientinnen und Klienten gehören; c) die Eröffnung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten oder den Abschluss von Versicherungsverträgen; d) die Beschaffung der für die Gründung von Gesellschaften erforderlichen Mittel; e) die Gründung, den Betrieb oder die Verwaltung von Gesellschaften; f) die Gründung, den Betrieb oder die Leitung von Treuhandgesellschaften; g) die Gründung oder den Betrieb von Stiftungsfonds oder sogenannten Langzeitfonds; oder wenn sie ihre Klientinnen und Klienten in Steuerangelegenheiten beraten.121

Unterstellte Personen müssen die im französischen Währungs- und Finanzgesetz vorgesehenen Sorgfaltspflichten gegenüber Klientinnen und Klienten erfüllen. Sie müssen verdächtige Transaktionen genauso melden wie Finanzintermediäre. Anwältinnen und Anwälte müssen ihren Verdacht jedoch nicht der Behörde (TRACFIN), sondern dem Vorsitzenden der Anwaltskammer, bei der sie eingetragen sind, melden; wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, leitet der Vorsitzende der Anwaltskammer die Meldung an die zuständige Behörde

120 Siehe die publizierten Texte auf https://oeil.secure.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2021/0239(COD)&l=en.

121 Vgl. Art. L 561-2 und L-561-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes.