Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten

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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen

In den USA unterstehen Angehörige der von der FATF festgelegten Berufe ausserhalb des Finanzsektors keinen Sorgfaltspflichten. Insbesondere Anwältinnen und Anwälte oder Maklerinnen und Makler, die bei der Gründung einer Gesellschaft oder eines Trusts behilflich sind, unterliegen nicht der Sorgfaltspflicht zur Bekämpfung der Geldwäscherei, mit Ausnahme der Verpflichtungen, die sich aus Steuergesetzen und internationalen Wirtschaftssanktionsregelungen ergeben. Sie können bestimmte verdächtige Transaktionen freiwillig melden, sind aber nicht dazu verpflichtet. Deshalb wurde die Umsetzung der Empfehlungen 22, 23 und 28 durch die USA im letzten Länderbericht der FATF als «nicht konform» («non compliant») eingestuft.

Anzumerken ist, dass das Konzept des «legal privilege» im US-amerikanischen Recht jedoch enger gefasst ist als das des Berufsgeheimnisses, das in den zivilrechtlichen Ländern bekannt ist, und mehr Ausnahmen zulässt. Beispielsweise gilt, dass Anwältinnen und Anwälte Informationen, die sie von ihren Klientinnen oder Klienten erhalten haben, an die Behörde weitergeben können (oder nach dem Recht des betreffenden US-Bundesstaates sogar müssen), wenn ihre Beratung dazu benutzt wird, gegen das Gesetz zu verstossen.

Die derzeitige Regierung plant nun, die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei auf neue Berufsgruppen auszudehnen, darunter auf Anwältinnen und Anwälte, Buchhalterinnen und Buchhalter sowie Anlageberaterinnen und -berater («gatekeepers»)129. Der derzeitige Entwurf übernimmt weitgehend die Liste der Risikotätigkeiten gemäss Empfehlung 22 Buchstaben d und e der FATF.

2.3 Bargeldtransaktionen: Beschränkungen im Immobilien- und Edelmetall- und Edelsteinhandel

Empfehlung der FATF

Auf internationaler Ebene verlangt die FATF die Unterstellung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien. Gemäss Empfehlung 22 gelten die in den Empfehlungen 10, 11, 12, 15 und 17 festgelegten Sorgfalts- und Überwachungspflichten in Bezug auf Klientinnen und Klienten sowie die Aufbewahrung von Unterlagen auch für die bezeichneten Unternehmen und Berufe ausserhalb des Finanzsektors. Als Unternehmen und Berufe ausserhalb des Finanzsektors gelten insbesondere Immobilienmaklerinnen und -makler, wenn sie an Transaktionen für ihre Klientinnen und Klienten im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien beteiligt sind, sowie Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, andere unabhängige Angehörige juristischer Berufe sowie Buchhalterinnen und Buchhalter, wenn sie für ihre Klientinnen und Klienten Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien vorbereiten oder durchführen. Die FATF schreibt jedoch keinen Schwellenwert vor, ab dem die Sorgfaltspflichten gelten.

Im Juni 2022 veröffentlichte die FATF eine überarbeitete Leitlinie für den Immobiliensektor, um den Ländern bei der Umsetzung der Empfehlung 22 in diesem Sektor behilflich zu sein.130 Im Rahmen der nächsten Beurteilung der Schweiz muss nachgewiesen werden, dass Massnahmen ergriffen wurden, um die 2016 in Bezug auf Empfehlung 22 festgestellten Mängel zu beheben.

Die Empfehlung 22 der FATF verlangt auch eine Unterstellung von Edelmetall- und Edelsteinhändlerinnen und -händlern, wenn diese mit einer Klientin oder einem Klienten eine Bartransaktion in Höhe von mindestens USD/EUR 15 000 durchführen.

Europäische Union

129 Siehe «Establishing New Authorities for Businesses Laundering and Enabling Risks to Security Actor ENABLERS Act», https://www.congress.gov/bill/117th-congress/house-bill/5525.

130 FATF, Risk-Based Approach Guidance for Real Estate Agents, Juli 2022, RBA-Real-Estate-Sector (2).pdf.