Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/81: Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Gesetz über die Transparenz juristischer Personen; TJPG) · 148 Seiten
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Erläuternder Bericht zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen
Kontrollen das von der Rechtseinheit ausgehende Missbrauchsrisiko berücksichtigt wird; so werden verfügbare Ressourcen gezielt eingesetzt. So dürfte beispielsweise eine komplex strukturierte Sitzgesellschaft gegenüber einem lokal verwurzelten KMU ein erhöhtes Risiko aufweisen und entsprechend eher kontrolliert werden. Der Umstand, dass ein Eintrag mit einer Anmerkung versehen ist (vgl. Art. 31), wird bei der Beurteilung des Risikos, das eine Rechtseinheit darstellt, berücksichtigt. So kann sich die Aufsichtsbehörde auf solche Kontrollen konzentrieren, die sie als risikoreich ansieht, und nur dann ein förmliches Verfahren einleiten, wenn ausreichende Anhaltspunkte vorliegen. Stellt die Aufsichtsbehörde am Ende eines Kontrollverfahrens fest, dass der Registereintrag unvollständig, fehlerhaft oder nicht auf dem neuesten Stand ist, trifft sie die notwendigen Verwaltungsmassnahmen. Sie kann insbesondere die Rechtseinheit auffordern, den Eintrag zu berichtigen, und in schwerwiegenderen Fällen sogar die Gesellschafts- und Vermögensrechte einer Aktionärin bzw. eines Aktionärs oder einer Gesellschafterin bzw. eines Gesellschafters, die nicht kooperieren wollten, aussetzen. Als ultima ratio, namentlich wenn die Gesellschaft offensichtlich keine Geschäftsaktivitäten mehr aufweist und nur noch eine «leere Hülle» darstellt, kann sie die Liquidation der Rechtseinheit anordnen. Ihre Entscheidungen können nach den allgemeinen Regeln des föderalen Verwaltungsverfahrens angefochten werden.
Es werden zudem angemessene und wirksame strafrechtliche Sanktionen vorgeschlagen, um eine korrekte Umsetzung der gesetzlichen Pflichten zu erreichen.
3.1.1.8 Transparenzpflicht bei bestimmten Treuhandverhältnissen
Verschiedene internationale Studien haben gezeigt134, dass «treuhänderische» Vereinbarungen die Identität der tatsächlich Begünstigten verbergen können, weil jemand als Direktorin bzw. Direktor oder Aktionärin bzw. Aktionär einer Rechtseinheit handeln kann, ohne dass der Name der bzw. des Auftraggebenden immer offengelegt wird. Solche Vereinbarungen können die tatsächliche Kontroll- und Eigentumsstruktur unkenntlich machen, wenn die wirtschaftlich berechtigten Personen ihre Identität oder ihre Rolle innerhalb dieser Struktur nicht preisgeben wollen. Es ist deshalb notwendig, Anforderungen an die Transparenz einzuführen, damit solche Vereinbarungen nicht missbraucht werden und Kriminelle sich nicht hinter Personen verstecken können, die in ihrem Namen handeln. Der überarbeitete FATF-Standard verstärkt die Transparenz und die Kontrollen für Treuhandverhältnisse («nominees») mit Anforderungen, die das Schweizer Recht noch nicht erfüllt (z. B. sieht das aktuelle Recht keine Verpflichtung vor, die Treuhandverwalterinnen und Treuhandverwalter einer Gesellschaft zu melden). Der Vorentwurf führt deshalb einerseits eine Definition der Treuhandverhältnisse ein, die Gegenstand neuer Transparenzmassnahmen sind, und regelt andererseits die Meldung der Treuhandverhältnisse an die juristische Person und an die Register. Bei der Auswahl der vorgeschlagenen Massnahmen und ihres Geltungsbereichs wurde ein risikobasierter Ansatz verfolgt, um das tatsächliche Geldwäschereirisiko zu berücksichtigen, wie es von der FATF empfohlen wird. Eine Reihe von Treuhandverhältnissen, die unter die weit gefasste Definition des «nominee» der FATF fallen würden135– z. B. eine unabhängige Vertretung, die das Stimmrecht bei der Generalversammlung ausübt – fallen somit nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes (siehe Definition in Art. 12), da mit ihnen ein geringes Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verbunden ist und weil den zuständigen Behörden ausreichende und aktuelle Informationen über die wirtschaftlich berechtigte Person der juristischen Person zur Verfügung stehen. Die Risikoanalyse zu juristischen Personen und Rechtskonstruktionen, die derzeit von der KGGT (Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung) durchgeführt wird, unterstützt den Ansatz, der bei der Rechtsetzung verfolgt wird.
134 Weltbank, “Signatures for Sale: How Nominee Services for Shell Companies are Abused to Conceal Beneficial Owners”; 2022.
135 «Nominee is an individual or legal person instructed by another individual or legal person (“the nominator”) to act on their behalf in a certain capacity regarding a legal person», Glossar zu den FATF-Empfehlungen.