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Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 18 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

b. Es sind die Wärmemengen bei allen Wärmebezügern zu messen, wobei die folgenden Wärmemengen separat ausgeweisen werden müssen:

 an Neubauten verteilte Wärmemengen,

 an von der CO2-Abgabe befreite Betreiber von Anlagen nach Artikel 96 Absatz 2verteilte Wärmemengen.

3.2 Systemgrenzen

Die Systemgrenzen des Projektes oder Programmes müssen die zentralen Wärmequellen, das Netz zur Verteilung der Wärme und alle Wärmebezüger, alle eingehenden Energieflüsse sowie die aus dem Projekt oder Programm resultierenden Emissionen umfassen.

3.3 Referenzszenario

1. In der Beschreibung des Projektes oder Programmes sind mindestens zwei plausiblen alternativen Szenarien zum Projekt oder Programm darzustellen.

2. Die alternativen Szenarien sind auf maximal 20 Jahre auszulegen.

3. Es ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Szenarien darzulegen und zu bestimmen, welches Szenario das wahrscheinlichste ist. Dieses gilt als Referenzszenario.

3.4 Berechnung der Referenzemissionen

Die jährlichen Gesamtemissionen im Referenzszenario sind wie folgt zu berechnen:

REy = (REneu,y + REbestehend,y + REEHS,y) (1)

dabei bedeuten:

REy Emissionen des Referenzszenarios im Jahr y [tCO2eq].

REneu,y Emissionen des Referenzszenarios von neuen Bezügern im Jahr y

[tCO2eq], s. Gleichung (2)

REbestehend,y Emissionen des Referenzszenarios von bestehenden Bezügern im Jahr

y [tCO2eq] s. Gleichung (3)

REEHS,y Referenzemissionen zur Verhinderung von Doppelzählungen mit dem

Emissionshandelssystem; dieser Parameter ist gleich 0 zu setzen; es sei denn das Projekt bezieht Wärme aus einer Wärmequelle, welche sich im Perimeter eines Unternehmens befindet, das am Emissionshandelssystem teilnimmt. In diesem Fall hat dieser Parameter den Wert der zugeteilten Emissionsrechte im Jahr y [tCO2eq]. Dieser Wert wird bei dem Gesuch über die Eignung des Projektes festgelegt und während der Kreditierungsperiode nur geändert, wenn sich Änderungen im Emissionshandelssystem ergeben, die eine Anpassung notwendig machen.