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Vernehmlassung 2022/91: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023 · 18 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 3b (Art. 6 Abs. 3)
Anforderungen an die Berechnung der Emissionsverminderungen und das Monitoringkonzept für Deponiegasprojekte und -programme
Ziff. 3.3
3.3 Ex-ante-Berechnung der Emissionsverminderungen
Die Emissionsverminderungen können ex-ante aufgrund von Messdaten der vorhergegangenen ein bis drei Jahre ermittelt oder gemäss nachfolgender Formel berechnet werden:
ERex-ante,y,Fackel = (AE – OX) * SE * FODCH4,y * GWPCH4 – PEy (1)
dabei bedeuten:
ERex-ante,y,Fackel Geschätzte Emissionsverminderungen bei einer Schwachgasbe-
handlung im Jahr y (tCO2eq).
GWPCH4 Treibhausgaspotenzial von Methan gemäss Anhang 1.
AE Abfackelungseffizienz.
OX Oxidationsfaktor.
SE Saugeffizienz.
FODCH4,y Die mit einer «First Order Decay»-Formel berechnete Methanmenge,
die in der Deponie im Jahr y erzeugt wird (t CH4); s. Formel (2).
PEy Projektemissionen aus dem Jahr y.
FODCH4,y = (16/12) * F * DOCf * ∑x ∑j Aj,x * DOCj * Exp(-kj(y-x)) * (1 – Exp(-kj))
(2)
dabei bedeuten:
y Jahr, für welches die Methanemissionen berechnet werden.
x Jahr, in dem die Deponie mit einer gewissen Abfallmenge Aj,x der Ka-
tegorie j befüllt wurde, läuft von EJ bis y.
16/12 Quotient Molekulargewicht CH4 zu C.
F= 0.5 Anteil an Methan im Methan/Kohlendioxid-Gemisch im Deponiegas. DOCf Anteil des biologisch abbaubaren Kohlenstoffes, der unter anaeroben
Bedingungen abgebaut wird (Massen-%).
Aj,x Abfallmenge der Abfallkategorie j, die im Jahr x deponiert wurde (t Ab-
fall).
EJ Eröffnungsjahr der Deponie, das erste Jahr in dem Abfall eingelagert
wurde.