Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Vernehmlassungsvorlage

Wurde niemand geschädigt oder werden keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht, gehen die eingezogenen Vermögenswerte an den Bund. Sind die Schadenersatzansprüche tiefer als die eingezogenen Vermögenswerte, geht der Restbetrag ebenfalls an den Bund (Abs. 6).

Art. 15 Berufs- und Tätigkeitsverbot

Abs. 1

Die Definition des Berufs- und Tätigkeitsverbots lehnt sich stark an diejenige des Finanzmarktrechts an (Art. 33 und 33a FINMAG).

Bei unzulässigem Marktverhalten oder anderen Verstössen gegen die Pflichten nach diesem Gesetz kann die ElCom den verantwortlichen Personen die Tätigkeit in leitender Stellung bei einer Marktteilnehmerin untersagen. Sie kann ein solches Verbot auch nur auf einen bestimmten Tätigkeitsbereich beschränken. Dabei wird insbesondere auch die Wiederholungsgefahr zu berücksichtigen sein.

Das Berufsverbot nach diesem Gesetz unterscheidet sich vom Berufsverbot nach Artikel 67 StGB. Letzteres darf das Gericht nur aussprechen, wenn die Täterschaft ein Verbrechen oder Vergehen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit begangen hat und dafür zu einer Freiheitsstrafe von über sechs Monaten verurteilt wurde und wenn darüber hinaus die Gefahr weiteren Missbrauchs besteht. Mit dem Berufsverbot im Sinne dieser Bestimmung dagegen wird ein schwerer Verstoss gegen aufsichtsrechtliche Pflichten sanktioniert und nicht ein Verstoss, der im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit begangen wurde. Diese strengere Behandlung ist gerechtfertigt, da bei der Aufsicht über die Energiegrosshandelsmärkte Schutzgüter wie die Funktionsfähigkeit der Märkte und der Schutz von Endverbraucherinnen und Endverbrauchern vor missbräuchlichen Strom- und Gaspreisen im Vordergrund stehen. Deshalb muss die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit haben, gegenüber Personen, die eine leitende Funktion ausüben, präventive und repressive Massnahmen wie das Berufsverbot zu ergreifen (Bst. a).

Ergänzend hat die ElCom die Möglichkeit, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer Marktteilnehmerin das Tätigen von Transaktionen und das Erteilen von Handelsaufträgen, die schweizerische Energieprodukte betreffen, auf dem Energiegrosshandelsmarkt zu untersagen (Bst. b).

Abs. 2

Diese Verbote können für maximal fünf Jahre ausgesprochen werden.