Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 15 Seiten
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Die ElCom, FRC, IGEB, GGS, Migros und weitere Vertreter der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft fordern, dass auch Herkunftsnachweise als Energiegrosshandelsprodukt in der Vorlage erfasst werden. Die ElCom möchte auch Bestimmungen zum algorithmischen Handel in den Gesetzesentwurf aufnehmen, welche insbesondere Massnahmen im Falle eines Systemversagens vorsehen. Zudem sollten laut ElCom die neuesten Entwicklungen gemäss dem Entwurf der Europäischen Kommission vom 14. März 2023 zur Überarbeitung der REMIT-Verordnung berücksichtigt werden. So sollte auch die Meldepflicht ausschliesslich über registrierte Meldestellen (sog. Registered Reporting Mechanisms, RRM) erfolgen. Weiter fordert die ElCom, dass ihr die Möglichkeit gegeben wird, Feststellungsverfügungen erlassen zu können.
Die Elektrizitätswirtschaft steht grundsätzlich hinter der Vorlage. Ein Einbezug von Regelenergieprodukten in die Definition von schweizerischen Energiegrosshandelsprodukten stehen für die Vertreter der Stromwirtschaft im Widerspruch zur EU-Gesetzgebung. Aus Sicht von Swissgrid sollte eine Aufnahme von Regelenergieprodukten in den Regelungsgehalt des GATE erst erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass dies auch in der EU verbindlich eingeführt wird.
VSE und regioGrid weisen darauf hin, dass in erster Linie auf kleinere und mittlere EVU und Verteilnetzbetreiber neue Pflichten zukommen werden. Mehrheitlich wird von der Stromwirtschaft verlangt, dass gruppeninterne Geschäfte nicht meldepflichtig sind. Für den DSV sollen Verteilnetzbetreiber,
welche Energie für ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden beschaffen, von der Meldepflicht befreit werden. Swisspower und EWN fordern, die Meldepflicht zu streichen.
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft, Konsumentenorganisationen, grosse Energieverbraucher sowie Industrie- und Dienstleistungswirtschaft unterstützen den Gesetzesentwurf.
Swissmem, GGS und IGEB fordern eine erweiterte Publikationspflicht von Marktinformationen. Swiss Engineering empfiehlt, die Vorlage abzulehnen. Metal.suisse fordert, dass Endverbraucher von der Meldepflicht vollständig befreit werden.
5. Vernehmlassungsergebnisse nach Teilnehmergruppen
5.1. Kantone (inkl. EnDK und RKGK)
Die EnDK begrüsst die Vorlage grundsätzlich. Diese solle so weit wie möglich mit den derzeit in der EU geltenden Bestimmungen des REMIT harmonisiert werden, so dass der Aufwand für auf beiden Seiten tätige Akteure minimiert wird. Der Bund solle generell auf einen «Swiss Finish» verzichten und das GATE so weit wie möglich an die in der EU vorgesehenen Bestimmungen anlehnen. Allerdings ist sich die Mehrheit der Kantone einig, dass die Regelenergie über die Daten der Swissgrid einbezogen werden soll. Bürokratische Belastungen für kleine Kraftwerke und kleine Unternehmen seien zu vermeiden: Der Schweizer Energiegrosshandelsmarkt sei kleiner und homogener als der EU-Markt. Für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen sei die Umsetzung von GATE anspruchsvoll und kostspielig.
Einer angekündigten zusätzlichen Gesetzgebung im Bereich von Eigenkapital und Liquidität stehen die Kantone skeptisch gegenüber. Die Einführung solcher Anforderungen würde dazu führen, dass Unternehmen weniger Mittel für Investitionen in die Produktion von erneuerbaren Energien zur Verfügung hätten. Der Bund würde damit einen neuen Zielkonflikt schaffen, dessen Nutzen unklar ist.
Die RKGK erachtet die Vorlage als dringend angezeigt, fordert jedoch gewisse Anpassungen: Bei der Bestimmung der Ausnahmen von der Meldepflicht solle nicht auf das EU-Recht abgestellt werden, da die Schweiz viel kleiner sei als die EU. Der EU-Schwellenwert sei daher proportional zu den Schweizer Verhältnissen anzupassen. Bei der Zusammenarbeit sollten zudem sämtliche Behörden, die auf-