Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 15 Seiten
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Personen zur Stellungnahme auffordert, falls dies möglich oder mit verhältnismässigem Aufwand verbunden ist.
5.5. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Alle Stellungnehmenden der gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft begrüssen die Vorlage.
Travail.Suisse spricht sich dafür aus, dass die Marktteilnehmer ihren Veröffentlichungspflichten nicht nur auf einer akkreditierten Plattform (z.B. European Energy Exchange) nachkommen, sondern dass der Bundesrat über ein zentrales Veröffentlichungsinstrument (z.B. Transparenzplattform) entscheidet oder diesbezüglich genauere Kriterien festlegt.
5.6. Elektrizitätswirtschaft
Alle Stellungnehmenden der Elektrizitätswirtschaft begrüssen die Vorlage.
Alpiq, Axpo, BKW, VSE, Swissgrid, regioGrid, Swisspower, EWB, EWN und Primeo Energie unterstützen die Erhöhung der Transparenz und die Stärkung der Integrität des Marktplatzes Schweiz und begrüssen die geplante Implementierung weitgehend analog zu REMIT-Bestimmungen der EU. Alpiq, Axpo, EWB und Primeo Energie unterstreichen, dass ein «Swiss-Finish» unbedingt zu vermeiden sei. Vielmehr sollen, wo immer möglich und sinnvoll, Vereinfachungen angestrebt werden. BKW betont, dass ein Abweichen von REMIT nicht zu mehr Transparenz führe, jedoch zu steigendem Aufwand bei den Marktteilnehmern. Primeo Energie wünscht, dass in der schweizerischen Gesetzgebung genau definiert werden solle, ab welcher Kapazität Kraftwerke unter die Veröffentlichungspflicht von Insiderinformationen falle. Gemäss DSV soll der administrative Aufwand gesenkt und gleichzeitig einen Mehrwert für die Markttransparenz erzielt werden. Der DSV macht klar, dass durch die Unterstellung aller ausserbörslichen Transaktionen (OTC) alle über 600 Verteilnetzbetreiber neu betroffen wären und ein entsprechender Mehraufwand in den Tarifen der Grundversorgung abgebildet würde. Um die Grundversorgung nicht noch mehr zu verteuern, fordert der DSV eine Meldepflicht nur für diejenigen Marktteilnehmer, die über den Energiegrosshandelsmarkt auch tatsächlich ein Produkt verkaufen bzw. an eine andere Partei liefern. Verteilnetzbetreiber, welche als Käufer Energie für die Grundversorgung beschaffen, wären demgemäss von der Meldepflicht befreit.
VSE und regioGrid weisen darauf hin, dass in erster Linie auf kleinere und mittlere EVU und Verteilnetzbetreiber neue Pflichten zukommen werden. Für diese sei die Umsetzung von GATE sehr aufwändig und anspruchsvoll. Daher seien entsprechend pragmatische Lösungen nötig. Die Delegierbarkeit der Pflichten stelle dafür ein zentrales Instrument dar, welches in GATE aufzunehmen sei. Der VSE und regioGrid lehnen eine vorauseilende Übernahme von möglichen Ausweitungen der REMIT-Verordnung, die derzeit in der EU erst in Diskussion stünden, ab. Für Swissgrid sei auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Abschlusses eines bilateralen Stromabkommens mit der EU eine Vergleichbarkeit der Bestimmungen anzustreben. Aus Sicht von Swisspower sollte GATE so nahe wie möglich an RE-MIT angelehnt sein. Der Aufwand für die Registrierung bei der ElCom sei so gering wie möglich zu halten. Ein zu komplizierter Registrierungsprozess könnte dazu führen, dass sich ausländische Teilnehmende aus dem Schweizer Markt zurückziehen. ewb teilt diese Meinung und befürchtet einen möglichen negativen Einfluss auf den Wettbewerb und die Liquidität im Schweizer Energiemarkt. Elettricità Futura ist der Meinung, dass die laufende Überarbeitung der REMIT-Verordnung in der EU nicht ausser Acht gelassen werden darf.
Damit Äquivalenz und Rechtssicherheit gewährleistet sei, verlangt Axpo, dass der Begriff Marktmanipulation entsprechend zu der REMIT-Verordnung im Gesetz erfasst und definiert sei. Swissgrid fordert, dass sich die Regelungen in der Schweiz weitestgehend an den aus EU-REMIT bekannten Begriffen orientieren sollten.