Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 15 Seiten

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1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung

Mit dem neuen Gesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten

(GATE) will der Bundesrat mehr Transparenz schaffen, die Aufsicht verbessern und so das Vertrauen in die Integrität des Energiegrosshandelsmarkts in den Bereichen Strom und Gas stärken. Dazu sollen die gesetzlichen Kompetenzen im Bereich der Aufsicht über den Strom- als auch über den Gasgrosshandelsmarkt erweitert werden. Die Marktteilnehmer müssen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) Angaben über ihre Transaktionen und Handelsaufträge übermitteln. Die ElCom kann so Risiken im Strom- und Gashandelsmarkt sowie die Liquiditätssituation der Unternehmen besser beurteilen. Zudem enthält die Gesetzesvorlage ein Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation.

Die vorgeschlagenen Transparenz- und Aufsichtsregelungen sind der erste Schritt, um das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) abzulösen. Das Pendant der Transparenz- und Aufsichtsregelungen in der EU ist die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Ener-

giegrosshandelsmarkts (REMIT). Damit wurden Bestimmungen geschaffen, mit welchen ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegrosshandelsmärkten (Strom und Gas) gewährleistet werden soll. In der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1348/2014 vom 17. Dezember 2014 über die Datenmeldung gemäss Artikel 8 Absätze 2 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts sind die Einzelheiten der meldepflichtigen Energiegrosshandelsprodukte festgelegt. Der Entwurf zum GATE lehnt sich sehr stark an diese Verordnungen an. Am 14. März 2023 legte die Europäische Kommission als Teil eines grösseren Gesetzespakets unter anderem eine Überarbeitung der REMIT-Verordnungen vor.

2. Ablauf und Adressaten

Das Vernehmlassungsverfahren zum GATE wurde vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durchgeführt. Es startete am 16. Dezember 2022 und dauerte bis am 31. März 2023.

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1. Nach einer Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (Kapitel 3) folgt in Kapitel 4 die Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse. Anschliessend werden die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden nach Teilnehmergruppen gegliedert in den wichtigsten Punkten wiedergegeben (Kapitel 5).

3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 79 Stellungnahmen ein. Der grosse Teil der Stellungnahmen stammt von den Kantonen, der Elektrizitätswirtschaft, der Industrie- und Dienstleistungswirtschaft sowie der Gaswirtschaft.

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.