Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 15 Seiten
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grund ihrer Aufgaben marktverzerrende Verhaltensweisen verhindern müssen, zwingend zusammenarbeiten. Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit der WEKO seien deshalb zu verankern (analog zur Zusammenarbeit mit der FINMA).
Die einzelnen Kantone schliessen sich der Stellungnahme der EnDK an. Sie sind sich mehrheitlich einig, dass die Regelenergie auch dem Gesetz zu unterstellen sei. Ausnahmen sind BE, NW und BL. NW und BL finden zudem, Endverbraucher sollten der Regelung nicht unterstellt werden.
Um die Arbeitsbelastung kleiner und mittlerer Energieversorgungsunternehmen auf einem vernünftigen Niveau zu halten, sollte gemäss NW die Möglichkeit geschaffen werden, die Berichterstattung (Transaktionen, Insiderinformationen) an Dritte zu delegieren. Ausserdem seien Hilfen und Schulungen für die Umsetzung bereitzustellen. Die in GATE vorgesehenen Sanktionen und Strafen im Vergleich zu den Nachbarländern werden als streng beurteilt. In Österreich und Italien werde weniger streng sanktioniert. Es wäre wichtig, dass verbundene Handelsmärkte (insbesondere solche, zwischen denen auch Handel betrieben wird) gleich sanktioniert werden. Beim Verdacht auf Marktmanipulation sollten zudem nur Vorsatzdelikte und Fälle von grober Fahrlässigkeit aufsichtsrechtlich geahndet werden.
GR unterstützt ebenfalls die Stellungnahmen der EnDK und der RKGK, weist jedoch darauf hin, dass der Begriff «Energiegrosshandelsmarkt» in Bezug auf den örtlichen Geltungsbereich zu präzisieren sei. Nach Meinung von GR sollen ebenfalls Herkunftsnachweise in den «Schweizer Energiegrosshandelsprodukten» erfasst werden.
5.2. Gemeinden und Städte, Dachverbände der Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, GATE so nah wie möglich an die in der EU geltenden und auch geplanten Bestimmungen anzulehnen. Vorgaben zur Liquidität und zur Kapitalausstattung steht der Städteverband skeptisch gegenüber. In der vorliegenden Form betreffe das neue Bundesgesetz grosse, mittlere und kleine Energieversorgungsunternehmen. Für die mittleren und kleinen Energieversorger werde die Umsetzung der vorgesehenen Melde- und Transparenzbestimmungen anspruchsvoll und aufwändig sein. Aus Sicht des Städteverbands müsse deshalb eine sinnvolle
Schwelle für die Unterstellung unter GATE definiert werden.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) ist mit der Vorlage einverstanden.
5.3. Politische Parteien
Die Mitte, FDP und SVP sind mit der neuen Regelung grundsätzlich einverstanden, möchten aber nicht über die EU-Regelung hinausgehen. Die FDP möchte insbesondere, dass für kleine Elektrizitätswerke, die keinen Handel mit dem Ausland treiben, keine zusätzlichen bürokratischen Aufgaben entstehen.
Die SP begrüsst die Vorlage und befürwortet ausdrücklich die Ausweitung der Meldepflicht für Schweizer Energiegrosshandelsprodukte an die ElCom durch das GATE. Handlungen von Akteuren der Energiegrosshandelsmärkte hätten konkrete Konsequenzen auf die ganze Schweizer Bevölkerung, da sie die Strom- und Gaspreise direkt beeinflussen würden. Die Manipulation von solchen Preisen sei nicht nur unethisch, sondern gefährde die gesamte Energieversorgung der Schweiz. Aus diesem Grund beantragt die SP verschärfte Strafbestimmungen. Zudem erachtet die SP die Einführung von Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften als unerlässlich.
Die Grünen begrüssen die neue Regelung ebenfalls und erwarten, dass der Bund rasch Vorschläge zum Business Continuity Management (Weiterbetrieb der Anlagen bei Konkursfall) sowie zu Vorschriften fürs Risikomanagement und für die Liquidität der Unternehmen vorlegt. Zudem solle der spekulative Eigenhandel unterbunden oder zumindest strikt von der Bewirtschaftung der Kraftwerke getrennt werden.