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Vernehmlassung 2022/93: Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE) · 15 Seiten

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Swiss Engineering empfiehlt, die Vorlage abzulehnen. Es seien zu viele Unterpunkte vorhanden. Sie schlagen vor, die Vorlage in klare Kapitel aufzuteilen und klar zu präsentieren.

Laut metal.suisse sollen Abweichungen vermieden werden. Sie fordert zudem, dass Endverbraucher von der Meldepflicht vollständig befreit werden sollen, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis unverhältnismässig und der Mehraufwand für Endverbraucher zu gross sei.

EIT.swiss begrüsst als Vertreter einer dem Energiegrosshandel nachgelagerten Branche die neuen Bestimmungen. In Anbetracht der Tragweite von Fehlinformationen und Marktmanipulationen sei eine Behandlung des Energiegrosshandels analog zu den Finanzmärkten mehr als nur angezeigt, insbesondere auch, weil beide Märkte hochgradig systemrelevant sind.

Die Migros begrüsst die Vorlage grundsätzlich. Jedoch findet sie bedauerlich, dass noch kein Stromabkommen mit der EU bestehe. Im Gesetz dürfe kein Wettbewerbsnachteil für Schweizer Marktteilnehmer entstehen und auf ein Swiss Finish sei zu verzichten. Marktteilnehmer, die lediglich zur physischen Bedarfsdeckung am Markt tätig sind, sollen von der Kostentragung für die Marktüberwachung ausgenommen werden. Aus Gründen der Transparenz für die Stromkennzeichnung sei auch der Handel von Herkunftsnachweisen miteinzuschliessen.

EIP begrüsst die allgemeine Stossrichtung der Vorlage und insbesondere die Absicht, auch für die Schweiz Transparenz auf den Energiegrosshandelsmärkten sicherzustellen. Wichtig sei, vor allem aus Effizienzgründen, dass kein «Swiss-Finish» angestrebt werde. Aus Sicherheitsgründen regt sie die Wiedererwägung der Offenlegung der Daten des Gastransportnetzes gegenüber ausländischen Marktteilnehmern an. Es sei zu prüfen, ob der Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten, wie z.B. den verfügbaren und gebuchten Gasnetzkapazitäten, auf den Stromnetzerzeuger ElCom oder aber auf das BFE zu beschränken sei.

5.10. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende

Das Bundesverwaltungsgericht begrüsst die Vorlage. Allerdings macht es darauf aufmerksam, dass im Hinblick auf die Schiedsgerichtsbarkeit bezüglich eines möglichen Informationsaustauschs mit ausländischen Behörden nichts vorgesehen ist. Diese Lücke müsste geschlossen werden, respektive es müsste auf internationale Übereinkommen wie im Bereich der Amts- und Rechtshilfe verwiesen werden, wenn gegen die Weitergabe von Informationen an ausländische Behörden durch die ElCom Rechtsmittel eingelegt werden.

strasseschweiz unterstützt sämtliche Änderungsvorschläge des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie (VSG), insbesondere was die Kompatibilität mit den europäischen Vorschriften anbelangt.

Der VPE unterstützt die Vorlage, sie solle möglichst nahe an EU-REMIT gehalten werden. Er weist aber darauf hin, dass für kleinere und mittlere EVU und Verteilnetzbetreiber pragmatische Lösungen notwendig seien.

Die Arbeitsgruppe Berggebiet, welche an den Solidaritätsfonds Luzerner Bergbevölkerung angegliedert ist, ist mit der Vorlage einverstanden.