Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/95: Änderung der Verordnung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV) · 18 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1. Ausgangslage
Am 6. April 2022 reichte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Motion 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» ein. Diese be- auftragte den Bundesrat, bis zum 30. Juni 2023 eine Bemessungsgrundlage zu implementieren, wel- che bei der Ermittlung des Einkommens mit Invalidität mittels statistischer Werte realistische Einkom- mensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt.
Am 1. Juni 2022 nahm der Nationalrat die Motion einstimmig an. Am 26. September 2022 stimmte der Ständerat der Motion ebenfalls zu, wobei er die Frist für die Umsetzung um 6 Monate verlängert hat. Der Nationalrat hat dieser Verlängerung der Frist am 14. Dezember 2022 zugestimmt.
Am 5. April 2023 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verord- nung vom 17. Januar 1961 über die Invalidenversicherung (IVV)1- Umsetzung der Motion SKG-N 22.3377 «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads». Die Vernehmlassung dauerte bis zum 5. Juni 2023.
2. Gegenstand
Die Motion verlangt eine noch stärkere Berücksichtigung realistischer Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die geplante Verordnungsrevision sieht des- halb einen pauschalen arbeitsmarktlichen Abzug in der Höhe von 10 Prozent vor. Wird zum neuen Pauschalabzug noch der bereits existierende Teilzeitabzug hinzugerechnet, würde gesamthaft ein Ab- zug von 20 Prozent berücksichtigt. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass die Renten von Ren- tenbezügerinnen- und bezügern mit einer Teilrente mit Ausnahme der Rentenbezügerinnen- und bezü- ger, die das 55. Altersjahre am 1. Januar 2022 erreicht hatten, revidiert werden. Die Tabellenlöhne nach Riemer-Kafka/Schwegler werden nicht umgesetzt. Die Details der Vorlage werden im öffentlich zugänglichen erläuternden Bericht zur Vernehmlassung detailliert ausgeführt.2
3. Stellungnahmen
Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizeri- schen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachver- bände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen und die Durchführungsstellen wurden eingeladen, sich zur Verordnungsänderung und dem erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wur- den 89 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben. Die Vernehmlassungsunterlagen wurden auch im Internet auf der Webseite des Bundes3 veröffentlicht. Von den Angeschriebenen ha- ben 56 eine Stellungnahme beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) eingereicht. Alle Kantone haben sich am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 11 zur Vernehmlassung einge- ladenen politischen Parteien haben deren 7 (Mitte, EVP, FDP, glp, GPS, SPS, SVP) Stellung genom- men. Darüber hinaus sind 35 Stellungnahmen von nicht eingeladenen Organisationen und weiteren Interessierten eingegangen.
Im Rahmen der vom 5. April 2023 bis 5. Juni 2023 durchgeführten Vernehmlassung gingen insgesamt 91 Stellungnahmen ein:
Adressaten Angeschrieben Eingegangen Kantone 27426
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 117
1 SR 831.201
2 Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2023 (admin.ch)
3 Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2023 (admin.ch)
4 Nebst den Kantonen wird zusätzlich die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zur Vernehmlassung eingeladen.