Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
Unimedsuisse ist der Meinung, dass die Möglichkeit des Bundesrates, in die Festlegung der Mindestkompensation einzugreifen, die Sozialpartnerschaft weiter stark schwächen würde, was dem Gesetz widerspreche.
SNL, SPITEX Region Köniz und SZB lehnen die Bestimmung ab, weil sie zu juristischen und finanziellen Unsicherheiten in den Betrieben führe.
AGV Basel beantragt, den Absatz zu streichen, da eine Anhäufung von Überstunden und damit massive Mehrkosten drohten.
Allianz pädiatrische Pflege lehnt die Bestimmung ab; sie beinhalte zu viele Unsicherheiten in planerischer, finanzieller und juristischer Hinsicht.
AVASAD beantragt, den Absatz zu streichen, da die Möglichkeit, den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Ausgleich zu erhöhen, eine nachteilige Unsicherheit auf organisatorischer wie auch finanzieller Ebene zur Folge hätte.
IMAD bemerkt, dass die Möglichkeit, den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Mindestausgleich zu erhöhen, zu einer nachteiligen organisatorischen und finanziellen Unsicherheit führen würde, und fordert, dass die verschiedenen Zulagen nicht kumulierbar sind.
4.1.8 Artikel 8
AR, JU, SH, SO, TI, VS und VSAA beantragen eine Anpassung des Wortlauts, da er mit den Ausführungen im erläuternden Bericht nicht kongruent sei.
SG beantragt den Artikel zu streichen und verweist auf die Ausführungen hinsichtlich Ausgleich von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit im geltendem Arbeitsgesetz. Sollten Bestimmungen zu diesem Thema in das BGAP aufgenommen werden, wäre ein stärkerer Fokus auf die Finanzierung und den Ausgleich zu setzen.
ZH und GLP sprechen sich dafür aus, den Zeitzuschlag allen Personen im Nachtdienst zu gewähren und zwar unabhängig davon, wie viele Nachtdienste sie pro Jahr leisten. Pflegefachpersonen im Alter ab 60 Jahren sollten sich von Nachtschichten ohne ärztliches Zeugnis auf Antrag befreien lassen können.
Syna und Travail.Suisse sind der Meinung, dass der Artikel wenig Anpassungen für die Arbeitnehmenden bringen dürfte, sofern sie bereits heute den arbeitsgesetzlichen Bestimmungen unterstellt sind.
curacasa, SBK, SHV, SVBG und SVDE sowie SBK BE, SBK NE-JU, SBK SG TG AI AR, SHV AG-SO, SHV BE, SHV Oberwallis, SHV Ostschweiz, SHV-SZ, SHV VD, SHV Zentralschweiz, SHV - ZH, FSL-Ti, Public Health Schweiz, SIGA, BK-HEB, Brotegg Praxis, E. Spichiger und S. Widmer vertreten die Meinung, dass der Artikel 8 sich auf die begrüssenswerte Ausdehnung der referenzierten Artikel 17b und 20 ArG über deren herkömmlichen Geltungsbereich hinaus beschränke sowie auf die dem Bundesrat eingeräumte Befugnis, den zwingenden Mindestausgleich zu erhöhen.
AGV Basel beantragt, den Artikel zu streichen, da der Eingriff durch den Bundesrat und ein höherer Mindestausgleich ein Novum wäre, der zu einer Schwächung der Sozialpartnerschaft und einer Ungleichbehandlung unter verschiedenen Angestelltenkategorien führen würde.
Spitex ZH lehnt die pauschale Öffnungsklausel ab, dass der Bundesrat den Mindestausgleich ohne Gesetzesänderung neu festlegen kann.
Association Les Engagés pour la santé! verlangt, dass auch die Dotation für die Nachtarbeit präzisiert wird.
Gruppe von Pflegenden ZG und T. Wolleb beantragen eine Ergänzung: «Ausgleich von Abend und Nachtarbeit (beginnt um 20 Uhr)».