Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

4.1.8.1 Artikel 8 Absatz 1

Unia beantragt eine Zeitgutschrift im Umfang von 25 Prozent bei regelmässiger Nachtarbeit.

VPOD findet, dass der Ausgleich für Nachtarbeit in den aktuellen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes klar ungenügend ist. VPOD schlägt deshalb vor, Nachtarbeit über einen zeitlichen Zuschlag von 50 Prozent und einen finanziellen Ausgleich abzugelten.

H+ stimmt dem Absatz zu und weist darauf hin, dass gemäss Regulierungsfolgenabschätzung nicht die Nachtarbeit an sich, sondern die Arbeit im Dreischichtsystem die Belastung ausmache. Hier sei es an den Betrieben, flexiblere Modelle zu entwickeln und den Arbeitnehmenden mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Spitex Schweiz beantragt, die Abgeltung dieser Massnahme zwingend zu verankern.

senesuisse befürchtet, dass die gesetzliche Regelung eher zu einer Nivellierung nach unten führe, anstatt die wichtige Abdeckung in der Nacht mit besseren Entschädigungen sichern zu können.

SBK NE-JU schlägt vor, dass der Arbeitgeber in der Nacht eingesetzten Arbeitnehmenden einen Lohnzuschlag von mindestens 40 Prozent gewährt.

4.1.8.2 Artikel 8 Absatz 2

BL beantragt, den Absatz zu streichen, da ein höherer zeitlicher Ausgleich dazu führe, dass in der Nacht eingesetzte Arbeitnehmende aufgrund längerer Kompensationszeiten weniger verfügbar seien.

BS beantragt, den Absatz zu streichen, da die Einführung eines höheren monetären Mindestausgleiches dazu führen könne, dass die Arbeitspensen reduziert werden und sich der Fachkräftemangel weiter verstärke.

FR beantragt, den Absatz zu streichen, da die Kompetenz, über einen höheren Mindestausgleich zu entscheiden, beim Arbeitgeber und nicht beim Bundesrat liegen sollte.

LU beantragt, den Absatz zu streichen, da die Kompetenz des Bundesrates, die Arbeitsbedingungen noch weitergehender zu reglementieren, sozialpartnerschaftliche Lösungen unterlaufe.

ZH bemerkt, dass ein höherer monetärer Mindestausgleich dem Ziel der Erhöhung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden keine Rechnung trage und diesbezügliche Regelungen durch die Sozialpartner zu regeln seien.

Spitex Schweiz beantragt, den Absatz zu streichen, da unklar sei, auf welcher Basis resp.

aufgrund welcher Bedingungen der Bundesrat einen höheren Mindestausgleich festlegen kann.

ASPS bemerkt, dass der Zuschlag durch Bund, Kanton und Gemeinden finanziert sein

müsste.

ARTISET und ARTISET ZH fordern, dass die Finanzierung dieser zusätzlichen Ausgaben vor deren Einführung geklärt und sichergestellt werden müssen.

H+ beantragt, den Absatz zu streichen, da diese Eingriffsmöglichkeit des Bundesrats die Sozialpartnerschaft massiv schwächen würde, was nicht im Sinne dieses Gesetzes sei.

Unimedsuisse lehnt diesen Punkt ab. Dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, in diesem Rahmen zu intervenieren, widerspreche dem Gesetz.

Careanesth, CLL, CLS, flexMedicsAG, Forel Klinik AG, GZO, PKH, senesuisse, Spital Bülach AG, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg, swissstaffing, Vokus Personal AG und VZK beantragen, den Absatz zu streichen, da er das Legalitätsprinzip verletze.

ASM, Barmelweid, GZF, KSB, Lindenfeld RSS, Spitex MR, Spitex Regio Frick, SRB AG und vaka beantragen, den Absatz zu streichen, da er die Sozialpartnerschaft massiv schwächen würden.