Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
VPOD schlägt vor, Sonntagsarbeit mit einem zeitlichen Zuschlag von 50 Prozent sowie einem finanziellen Ausgleich abzugelten. Samstagsarbeit sei mit einem zeitlichen Zuschlag von 25 Prozent sowie einem finanziellen Ausgleich abzugelten.
Spitex Schweiz beantragt, die Abgeltung dieser Massnahme zu verankern, da die Massnahme wohl zu Mehrkosten führen werde.
senesuisse findet den Absatz unnötig; es handele sich um einen blossen Verweis auf die bereits geltende Gesetzeslage zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen.
Gruppe von Pflegenden ZG, SBK NE-JU und T. Wolleb beantragen den Absatz mit Samstagsarbeit zu ergänzen.
4.1.9.2 Artikel 9 Absatz 2
BL, BS, GR, SH, SO und ZH bemerken, dass ein höherer zeitlicher Ausgleich dazu führe,
dass an Sonn- und Feiertagen eingesetzte Arbeitnehmende aufgrund längerer Kompensationszeiten weniger verfügbar seien. Dies habe einen höheren Personalbedarf zur Folge. ZH fordert, die diesbezüglichen Regelungen nicht auf Verordnungsstufe, sondern durch die Sozialpartner zu regeln. BL und BS beantragen, den Absatz zu streichen.
LU beantragt den Absatz zu streichen, da die Kompetenz des Bundesrates, die Arbeitsbedingungen noch weitergehender zu reglementieren, sozialpartnerschaftliche Lösungen unterlaufe.
FR beantragt den Absatz zu streichen, da die Kompetenz, einen höheren Mindestausgleich festzulegen, weiterhin beim Arbeitgeber und nicht beim Bundesrat liegen sollte.
senesuisse findet es unter Beachtung des Legalitätsprinzips problematisch, so wichtige zwingend gesetzgeberische Entscheide wie die genaue Regelung der Überstunden an den Bundesrat als Verordnungsgeber zu delegieren.
Unimedsuisse lehnt diesen Punkt ab. Dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, in diesem Rahmen zu intervenieren, widerspreche dem Gesetz.
Spitex Schweiz beantragt, den Absatz zu streichen, da unklar sei, auf welcher Basis resp.
aufgrund welcher Bedingungen der Bundesrat einen höheren Mindestausgleich festlegen kann.
H+ zusammen mit ASM, Barmelweid, GZF, KSB, Lindenfeld, RSS, Spitex MR, Spitex Regio Frick, SRB AG und vaka beantragen, den Absatz zu streichen, da diese Eingriffsmöglichkeit des Bundesrats die Sozialpartnerschaft massiv schwächen würde, was nicht im Sinne dieses Gesetzes sei.
ARTISET und ARTISET ZH beantragen, den Absatz zu streichen; werde den Mitarbeitenden mehr Ruhezeit zugestanden, dann verteile sich die gleiche Arbeit auf weniger Schultern. Was zur Folge habe, dass das bestehende Personal schneller ermüde.
SNL begrüsst einen höheren Mindestausgleich für Sonn- und Feiertage, aber ohne zusätzliche Finanzierung sei dieser nicht möglich. Ohne zusätzliche Finanzierung bestehe das Risiko, dass die Betriebe die Personaldotationen in der Pflege senken, was eine gravierende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeuten würde.
swissstaffing zusammen mit Careanesth, CLL, CLS, flexMedicsAG, Forel Klinik AG, GZO,
PKH, Spital Bülach AG, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg, Vokus Personal AG und VZK sehen das Legalitätsprinzip verletzt. CLL, CLS, Forel Klinik AG, GZO, PKH, Spital Bülach AG, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg und VZK beantragen, den Absatz zu streichen.
Spitex ZH lehnt die pauschale Öffnungsklausel ab, dass der Bundesrat den Mindestausgleich ohne Gesetzesänderung neu festlegen kann.
Allianz pädiatrische Pflege, SPITEX Region Köniz und SZB bemerken, dass ein höherer Mindestausgleich für Sonn- und Feiertage grundsätzlich erwünscht sei, aber ohne zusätzliche Fi-