Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
«Die Arbeitgeber und ihre Verbände können mit den Arbeitnehmerverbänden der in der Pflege tätigen Personen Verhandlungen zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags führen.»
NOPS begrüsst die GAV-Verhandlungspflicht ausdrücklich.
SP60+ und Unia beantragen folgende Ergänzung: «Die Arbeitgeber und ihre Verbände müssen mit den Arbeitnehmerverbänden der in der Pflege tätigen Personen Verhandlungen zum Abschluss von eines Gesamtarbeitsvertrages Gesamtarbeitsverträgen führen.» Diese Ergänzung ermögliche auch kantonale und betriebliche GAV.
H+ unterstützt den Artikel 16 Absatz 1.
Spitex Schweiz erwartet, dass für die Verhandlungen zwingend die Finanzierer einbezogen werden. Im aktuellen Finanzierungsregime seien dies in der Pflege vorab die Restfinanzierer. In einer Situation mit der einheitlichen Finanzierung der Leistungen wären dies entsprechend Krankenversicherer und Kantone.
VPOD schlägt folgende Formulierung vor: «Die Arbeitgeber und ihre Verbände müssen mit den Arbeitnehmerverbänden der in der Pflege tätigen Personen Verhandlungen führen, um:
- bei öffentlichen Arbeitgebern: den durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen geregelten Status des Gesundheitspersonals zu verbessern.
- bei privaten oder halböffentlichen Arbeitgebern: Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen.
Die in Artikel 2 bezeichneten Arbeitgeber sind verpflichtet, mindestens die kantonalen oder kommunalen Gesetze oder Verordnungen für das Personal des Gesundheitsbereichs oder, wenn keine solchen vorliegen, die GAV des Gesundheitsbereichs in den jeweiligen Kantonen einzuhalten. »
4.1.16.2 Artikel 16 Absatz 2
AGV Basel, H+ und MedBase beantragen die Streichung von Artikel 16 Absatz 2. Es sei nicht zielführend und für eine sozialpartnerschaftliche Einigung eher kontraproduktiv, Informationen zu laufenden Verhandlungen an die Öffentlichkeit zu tragen. H+ weist zudem darauf hin, dass der GAV nicht nur Auswirkungen auf die direkte Zielgruppe der Pflegeberufe hat, sondern auch auf andere Berufe im Spital. Denn besteht ein GAV «nur» für einen Teil der Belegschaft der Gesundheitsinstitutionen, so hat dies das Potential, das Gefüge der Berufsgruppen im Spital zu verändern und zu innerbetrieblichen Unstimmigkeiten zu führen.
Auch für ASM, Barmelweid, GZF, KSB, Lindenfeld, Spitex MR, Spitex Regio Frick, SRB AG, Unimedsuisse und vaka ist es nicht verständlich, wieso die Informationspflicht nur die Arbeitgeber treffe.
SP60+ und Unia verlangen eine halbjährliche Berichterstattung über den Stand der Verhandlungen.
Usam verlangt für den Fall, dass der Artikel beibehalten werden sollte, den Verzicht auf die Informationspflicht über den Stand der Verhandlungen.
VPOD schlägt folgende Formulierung vor : «Wenn keine Regelung wie die in Absatz 2 festgehaltene vorliegt, haben die Arbeitgeber und die repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen ab der Inkraftsetzung des BGAP ein Jahr Zeit, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, der das BGAP in folgenden Punkten ergänzt: transparente Lohnskalen mit automatischem Anstieg nach Dienstalter und Anrechnung von Weiterbildungen, automatische Anpassung der Löhne an die Teuerung, Sozialversicherungen, Ferienanspruch, Mutter- und Vaterschaftsurlaub, Arbeitszeiten usw.»
Für Spitex Schweiz ist nicht klar, wer genau die Öffentlichkeit jährlich über den Stand der Verhandlungen informiert.